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Herbstblätter

Baumschnitt

Jetzt ist die richtige Zeit für Pflegeschnitte bei Bäumen, Sträuchern und Hecken

Bäume sollten jetzt auf ihre Sicherheit hin überprüft und morsche Äste wegen der Verkehrssicherheit entfernt werden. An Hecken und Sträuchern kann gegebenenfalls ein Pflegeschnitt durchgeführt werden, aber sie sollten nur abschnittsweise auf den Stock gesetzt werden.

Die Zeit für Pflegemaßnahmen an Bäumen und Sträuchern ist, so das Landratsamt, günstig, denn vom 1.Oktober bis 28.Februar ist das laut Naturschutzgesetz erlaubt. In der übrigen Zeit sind Eingriffe in Hecken, Gebüsche oder Bäume untersagt, weil dann die Gefahr der Beeinträchtigung von Brut- und Nistmöglichkeiten für Tierarten wie z.B. Vögel gegeben ist. Formschnitte von Zierhecken im Innenbereich sind allerdings das ganze Jahr erlaubt.

Hecken zählen zu den traditionellen Struktur- und Biotopelementen in unserer bäuerlichen Kulturlandschaft. Zur Brennholzgewinnung wurden sie gelegentlich über dem Boden abgesägt (auf den Stock gesetzt) und somit langfristig erhalten. Heute besteht dieser Bedarf nicht mehr, so dass eine Heckenpflege die ursprüngliche Heckennutzung ersetzen muss. Das verhindert die Überalterung und Artenverarmung einer Hecke und trägt darüber hinaus zur Erhaltung eines strukturreichen Landschaftsbildes bei. Bei der richtigen Heckenpflege wird alle acht bis 20 Jahre "auf den Stock gesetzt". Das heißt, die Äste und Stämme werden bis auf 10-40 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten. Dabei muss darauf geachtet werden, dass immer nur kleine Abschnitte, bis zu 20% der Gesamtlänge eines Bestandes, auf den Stock gesetzt werden. So bleibt die ökologische Funktion der Hecke trotz Pflegeeingriff erhalten. Wegen ihrer vielfältigen ökologischen Funktionen sollten Einzelbäume in unregelmäßigen Abständen stehen bleiben, damit sich Altholzbestände entwickeln können. Bei fachgerechter Pflege entwickeln sich Hecken zu artenreichen Lebensräumen. Feldhasen, Igel, Kröten, Blindschleichen und zahlreiche Insektenarten finden hier Unterschlupf und Nahrung. Für Vogelarten wie Mönchsgrasmücke, Zilpzalp, Zaunkönig und Neuntöter bieten Hecken bieten Hecken ideale Brutmöglichkeiten.

Bei der Pflege von alten und großen Bäumen ist es im Vorfeld ratsam zu klären, ob es sich um ein gesetzlich geschütztes Naturdenkmal handelt. Auskunft bei Fragen zu gesetzlichen Bestimmungen bei Pflegeaktionen gibt die Untere Naturschutzbehörde bei Landratsamt (Tel.: 07751/86-3228)

 

 

Zum Seitenanfang     Redaktion: Ralf Däubler     E-Mail     Zuletzt geändert: 21.02.08