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Offenlage Bebauungsplan "Dürerstraße Süd 2. Änderung"

Erstelldatum17.06.2026

Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan "Dürerstraße Süd 2. Änderung"

Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan "Dürerstraße Süd 2. Änderung"

Der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen hat am 15. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans "Dürerstraße Süd 2. Änderung" gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren vom 15.06.2026 und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 15.06.2026, jeweils mit Begründung vom 15.06.2026 sowie die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. Anlage 2 BauGB vom 15.06.2026 und die Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier PDF-Dokument802,91 KB27.08.2026.

Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können Sie zudem auf unserer Homepage hier einsehen.