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Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 59 „Solarpark Rheingrüttäcker“

Erstelldatum06.08.2026

Am 06. August 2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 59 „Solarpark Rheingrüttäcker“ gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) in Kraft.

Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 59 „Solarpark Rheingrüttäcker“

Am 06. August 2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 59 „Solarpark Rheingrüttäcker“ gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) in Kraft.

Die Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier PDF-Dokument291,91 KB27.08.2026.

Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können Sie zudem auf unserer Homepage hier einsehen.