Frühzeitige Beteiligung 4. Flächennutzungsplanänderung „Holderacker“
Erstelldatum17.08.2026
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen hat am 02.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss der 4. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung auf der Gemarkung Niederhof gefasst, den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Frühzeitige Beteiligung 4. Punktuelle Flächennutzungsplanänderung der VVG Bad Säckingen, Herrischried, Murg und Rickenbach im Bereich Niederhof „Holderacker“
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen hat am 02.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss der 4. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung auf der Gemarkung Niederhof gefasst, den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier PDF-Dokument897,81 KB17.08.2026.
Die vollständigen Flächennutzungsplanunterlagen können Sie zudem auf unserer Homepage ab dem 21.08.2026 hier einsehen.
