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Beabsichtigte Einziehung öffentlicher Parkplätze

Erstelldatum02.10.2026

Öffentliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung öffentlicher Parkplätze nach § 7 Absatz 3 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG)

Absicht der Einziehung öffentlicher Parkplätze

Der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen hat am 28. September 2026 in öffentlicher Sitzung die Verwaltung beauftragt, die Einziehungsabsicht der im Einzelnen aufgeführten Parkplätze öffentlich bekannt zu machen. Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Dokument), den Anhang mit graphischer Darstellung der betroffenen Parkplatz-Flächen hier (PDF-Dokument).