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Bekanntgaben

Hier finden Sie unsere Bekanntgaben in der Übersicht.

Amtliche Bekanntmachung

Aktuelles, Bekanntgaben
Erstelldatum13.09.2022

Öffentliche Ausschreibung des Wochenmarktes für das erste Halbjahr 2023 sowie des Jahrmarktes und des Vergnügungsparks anlässlich des Frühlingsfestes 2023.

Trompeter

Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2022/2023

Bekanntgaben
Erstelldatum26.08.2022

Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 25.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.

Jetzt Energie sparen!

Aktuelles, Bekanntgaben
Erstelldatum17.08.2022

Jeder kann etwas beitragen, um der Energiekrise den Wind aus den Segeln zu nehmen!

Energie sparen!

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 11 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG)

Bekanntgaben
Erstelldatum16.08.2022

Herrn Michael Große, zuletzt wohnhaft Hauptstr. 125, 79650 Schopfheim, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, ist folgendes Dokument zuzustellen: Leistungsbescheid vom 12.08.2022; AZ 30-730.02/210922 schw Das Schriftstück kann vom Betroffenen oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) zu den Öffnungszeiten des Rathauses, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen, Rechts- und Ordnungsamt, EG, Zimmer 7, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt oder eingesehen werden.

SATZUNG der Stadt Bad Säckingen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen (Verkaufssonntage) im Stadtgebiet von Bad Säckingen am 15. Mai 2022 und 23. Oktober 2022

Bekanntgaben
Erstelldatum02.05.2022

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 07.02.2021 folgende Satzung beschlossen: § 1 Verkaufssonntage Aus Anlass des „Frühlingsfestes“ und der Veranstaltung „Märchenhaftes Bad Säckingen / Märchentage“ dürfen in der Stadt Bad Säckingen die Verkaufsstellen im Teilbereich des Altstadtgebietes, gemäß beigefügtem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Satzung ist, an den Sonntagen 15.05.2022 und 23.10.2022, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Schutz der Arbeitnehmer Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. § 4 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bad Säckingen, den 09.02.2022 Alexander Guhl Bürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Altstadt Lageplan Verkaufssonntage

Bekanntmachungssatzung

Bekanntgaben
Erstelldatum27.04.2022

Die Bekanntmachungssatzung wurde geändert.

Kartierungsarbeiten der TransnetBW

Bekanntgaben
Erstelldatum19.04.2022

Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen.

Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen

Aktuelles, Bekanntgaben
Erstelldatum19.04.2022

In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2022 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt.

Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen

Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn Basel Badischer Bf – Erzingen (Baden)

Bekanntgaben
Erstelldatum08.02.2022

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Planes nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 3 Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut – Gemeindegrenze Dogern/Waldshut-Tiengen als Teil des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinbahn von Basel Badischer Bf bis Erzingen (Baden) beantragt.

Grundsteuerreform und Bodenrichtwerte 2022

Aktuelles, Bekanntgaben
Erstelldatum31.01.2022

Auskünfte zum Bodenrichtwert mit Stichtag 01.01.2022 können erst ab dem 01. Juli erteilt werden.

Symbolbild Bau