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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
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Bekanntgaben

Hier finden Sie unsere Bekanntgaben in der Übersicht.

Neue Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Säckingen

Bekanntgaben
icon.crdate28.12.2022

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG), §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 60 Absatz 1 des GemO und § 5 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 05.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

Bekanntgaben
icon.crdate28.12.2022

Der Gemeinderat hat durch Haushaltssatzung vom 17.01.2022 die Hebesätze für das Kalenderjahr 2023 festgesetzt.

Neue Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erlassen

Bekanntgaben
icon.crdate12.12.2022

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2022 eine neue Fassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen.

Jahresabschluss 2021

Bekanntgaben
icon.crdate08.11.2022

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 wurde nach §§ 95 b) Abs. 1 und 101 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 31 des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg vom Gemeinderat als Stiftungsrat am 24.10.2022 wie folgt festgestellt:

Nachtragshaushaltssatzung Eigenbetrieb Abwasser

Bekanntgaben
icon.crdate20.10.2022

Aufgrund von §§ 12 ff. Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit §§ 77 ff und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 20.09.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung

Aktuelles, Bekanntgaben
icon.crdate13.09.2022

Öffentliche Ausschreibung des Wochenmarktes für das erste Halbjahr 2023 sowie des Jahrmarktes und des Vergnügungsparks anlässlich des Frühlingsfestes 2023.

Trompeter

Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2022/2023

Bekanntgaben
icon.crdate26.08.2022

Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 25.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.

Jetzt Energie sparen!

Aktuelles, Bekanntgaben
icon.crdate17.08.2022

Jeder kann etwas beitragen, um der Energiekrise den Wind aus den Segeln zu nehmen!

Energie sparen!

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 11 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG)

Bekanntgaben
icon.crdate16.08.2022

Herrn Michael Große, zuletzt wohnhaft Hauptstr. 125, 79650 Schopfheim, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, ist folgendes Dokument zuzustellen: Leistungsbescheid vom 12.08.2022; AZ 30-730.02/210922 schw Das Schriftstück kann vom Betroffenen oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) zu den Öffnungszeiten des Rathauses, Rathausplatz 1, 79713 Bad Säckingen, Rechts- und Ordnungsamt, EG, Zimmer 7, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt oder eingesehen werden.

SATZUNG der Stadt Bad Säckingen über die Offenhaltung von Verkaufsstellen (Verkaufssonntage) im Stadtgebiet von Bad Säckingen am 15. Mai 2022 und 23. Oktober 2022

Bekanntgaben
icon.crdate02.05.2022

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 07.02.2021 folgende Satzung beschlossen: § 1 Verkaufssonntage Aus Anlass des „Frühlingsfestes“ und der Veranstaltung „Märchenhaftes Bad Säckingen / Märchentage“ dürfen in der Stadt Bad Säckingen die Verkaufsstellen im Teilbereich des Altstadtgebietes, gemäß beigefügtem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Satzung ist, an den Sonntagen 15.05.2022 und 23.10.2022, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Schutz der Arbeitnehmer Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. § 4 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bad Säckingen, den 09.02.2022 Alexander Guhl Bürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Altstadt Lageplan Verkaufssonntage