Kartierungsarbeiten der TransnetBW
Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Diesem Auftrag kommen wir mit dem Ersatzneubau der zwei Leitungsanlagen 5150 und 7550 zwischen Rippolingen und Istein nach. Für eine möglichst umweltverträgliche Planung des Ersatzneubaus beginnen wir bereits jetzt mit Kartierungen in Ihrer Gemeinde. Die dabei gesammelten Daten fließen in die Planung des Vorhabens ein.
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Als Übertragungsnetzbetreiber ist TransnetBW gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in seinem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Diesem Auftrag kommen wir mit dem Ersatzneubau der zwei Leitungsanlagen 5150 und 7550 zwischen Rippolingen und Istein nach. In diesem Zusammenhang ist zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage die Anbringung temporärer Installationen für Kartierungsarbeiten in Ihrer Gemeinde geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.
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Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn Basel Badischer Bf – Erzingen (Baden)
Die DB Netz AG hat die Feststellung des Planes nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz
(AEG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für den
Planfeststellungsabschnitt (PfA) 3 Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut – Gemeindegrenze
Dogern/Waldshut-Tiengen als Teil des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinbahn
von Basel Badischer Bf bis Erzingen (Baden) beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg
führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 18 a AEG i.V.m. § 73 LVwVfG
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Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen
Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen
In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2022 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird unsere Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten(§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.
Bei den Kartierungen werden in jedem Fall die geltenden Vorgaben zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten.