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Allgemeinverfügung über das Verbot des Mitführens und der Verwendung von Glasbehältnissen im öffentlichen Raum in Teilbereichen der Bad Säckinger Innenstadt Am 1. + 3. Faißen und Rosenmontag

Erstelldatum24.01.2023

Am Wäldertag (1. Faißen), an der Wiiberfastnacht (3. Faißen) sowie an Rosenmontag besteht in der Innenstadt ein Glasverbot.

Am Wäldertag (1. Faißen), an der Wiiberfastnacht (3. Faißen) sowie an Rosenmontag besteht in der Innenstadt ein Glasverbot. Den Wortlaut der Allgemeinverfügung sowie die genaue Regelung finden Sie hier PDF-Dokument2,07 MB27.08.2026.