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Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Erstelldatum05.03.2024

Änderungssatzung am 04.03.2024 beschlossen

Satzung der Stadt Bad Säckingen zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 04.03.2024 folgende Satzung beschlossen: Änderungssatzung Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften PDF-Dokument2,07 MB27.08.2026