Kommunale Biotopverbundplanung
icon.crdate24.04.2024
Bad Säckingen beauftragt die Erstellung einer Biotopverbundplanung für die Offenlandflächen innerhalb des Stadtgebiets
Kommunale Biotopverbundplanung der Gemeinde Bad Säckingen
Im Rahmen des §22 Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg hat die Gemeinde Bad Säckingen die Erstellung einer Biotopverbundplanung für die Offenlandflächen innerhalb des Gemeindegebiets fachgutachterlich beauftragt. Biotopverbundplanungen sind Fachkonzepte mit dem Ziel- wichtige Biotope (durch bestimmte Pflanzen- und Tiergesellschaften gekennzeichneter Lebensraum) und Potenzialflächen für einen funktionalen Biotopverbund zu identifizieren sowie Empfehlungen für freiwillige Maßnahmen zur Umsetzung zu erarbeiten. Eine Realisierung von Maßnahmen kann gemeinsam mit Eigentümer*innen, Pächter*innen und Nutzer*innen der jeweiligen Flächen erfolgen.
Für die genauere Projektvorstellung (Grundlagen der Biotopverbundplanung, mögliche Zielarten und erste Schwerpunkträume), lädt die Gemeinde Bad Säckingen am 14.05.24 zu einem 1. Infotermin im Sitzungssaal des Rathauses (1.OG) um 18 Uhr ein.
Im Vorfeld (ab ca. 17.30 Uhr) der Informationsveranstaltung wird ebenfalls im Sitzungssaal zu einem Imbiss eingeladen.
Zum Thema: Biotopverbund und Planungsausführung
Der Biotopverbund ist entscheidend für das Überleben vieler Tier- und Pflanzenarten und ein wichtiger Faktor um dem Artensterben entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu erhalten. Über ein Netzwerk an Biotopen können Tiere Nahrungsflächen und Fortpflanzungspartner finden und aus beeinträchtigten Gebieten ab- und in geeignetere Lebensräume zuwandern. Ein funktionaler Biotopverbund kann dabei die negativen Auswirkungen von Straßen, Baugebieten oder intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen (wie bspw. Maisanbau als Monokultur) deutlich verringern.
Das lokale Landschaftsplanungsbüro faktorgruen führt im Auftrag der Gemeinde Bad Säckingen ab Mai 2024 Geländebegehungen durch, um wertvolle Biotope und Potenzialflächen für den Biotopverbund zu identifizieren und Vorschläge für freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung von Offenlandflächen und Waldrändern zu erarbeiten. Die Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen ist freiwillig und kann über Fördergelder aus dem Naturschutz, aber ggf. auch als Ökokonto-/ Ausgleichsmaßnahme erfolgen. Die Biotopverbundplanung wählt dabei die relevanten Flächen für einen funktionalen Biotopverbund aus und berücksichtigt dabei auch die Realisierbarkeit von Maßnahmen.