Digitale Bauanträge ab 20.06.2024 über ViBa-BW
Digitale Bauanträge ab 20.06.2024 über ViBa-BW
Die Einreichung von digitalen Bauanträgen ist ab dem 20.06.2024 über ViBa-BW möglich.
Baugenehmigungen, Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren, Bauvorbescheide sowie Bauvorhaben im Kenntnisgaveferfahren können online unter folgendem Link beantragt bzw. angezeigt werden: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/bad-saeckingen/
Eine Anleitung PDF-Dokument802,91 KB27.08.2026 sowie ein Video zur Antragstellung über ViBa-BW stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung über ViBa-BW verpflichtend.
Durch das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren wurde die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sowie die zugehörige Verfahrensverordnung (LBOVVO) Ende November 2023 geändert. Ziel des Landes ist es, dadurch die Verfahren schneller, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Ab 1. Januar 2025 ist eine Einreichung der Anträge und Bauvorlagen in Papierform ausgeschlossen, d.h. die Anträge und Bauvorlagen müssen spätestens dann elektronisch eingereicht werden.

