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Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften der Stadt Bad Säckingen 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 „Kloster III"

Erstelldatum30.07.2024

Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften Nr. 51 „Kloster III" beschlossen

Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften Nr. 51 „Kloster III" beschlossen

Der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen hat am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften Nr. 51 „Kloster III" beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier PDF-Dokument907,35 KB27.08.2026.

Die Anlagen können Sie vollständig dem Bereich der Offenlage entnehmen.