Neuigkeiten: ChangeMe

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

Zur Datenschutzerklärung

Rechtsverordnung des Landratsamtes Waldshut über die Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern

Erstelldatum15.08.2024

Im Interesse des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, der Sicherstellung der Erholung und des Schutzes der Natur beschränkt das Landratsamt Waldshut mit dieser Rechtsverordnung den in § 20 Abs. 1 WG normierten wasserrechtlichen Gemeingebrauch zum Entnehmen von Wasser aus oberiridischen Gewässern.

Im Interesse des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere der Ordnung des Wasserhaushalts, der Sicherstellung der Erholung und des Schutzes der Natur beschränkt das Landratsamt Waldshut mit dieser Rechtsverordnung den in § 20 Abs. 1 WG normierten wasserrechtlichen Gemeingebrauch zum Entnehmen von Wasser aus oberiridischen Gewässern. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier PDF-Dokument2,07 MB27.08.2026.