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Antrag der Schluchseewerk AG auf Änderung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Pumpspeicherkraftwerk (PSW) Säckingen

Erstelldatum02.12.2024

Die Schluchseewerk AG beantragt eine Änderung der 1964 erteilten Bewilligung für das Pumpspeicherkraftwerk Säckingen.

Bewilligung Pumpspeicherkraftwerk Säckingen

Die Schluchseewerk AG beantragt eine Änderung der 1964 erteilten Bewilligung für das Pumpspeicherkraftwerk Säckingen. Die vollständigen Unterlagen liegen vom 09. Dezember 2024 bis 15. Januar 2025 öffentlich aus. Einwendungen können bis 29. Januar 2025 bei der Stadtverwaltung, der Gemeindeverwaltung Rickenbach oder gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg geltend gemacht werden. Genauere Informationen enthält die amtliche Bekanntmachung hier PDF-Dokument907,35 KB27.08.2026.

Versionshinweis: Aufgrund eines nachträglich entdeckten, redaktionellen Fehlers in einer Hintergrundinformation wurde der Text der Bekanntmachung am 06.12.2024 durch die korrigierte Fassung ersetzt.