Neuigkeiten: ChangeMe

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

Zur Datenschutzerklärung

Haushaltssatzung 2025 des Pfründ- und Spitalfonds

Erstelldatum13.01.2025

Der Gemeinderat hatz die Haushaltssatzung des Pfründ- und Spitalfonds beschlossen.

Haushaltssatzung des Pfründ- und Spitalfonds Bad Säckingen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von §§ 79 und 101 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 31 des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen als Stiftungsrat für den Pfründ- und Spitalfonds am 02.12.2024 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen: Haushaltssatzung Pfründ- und Spitalfonds PDF-Dokument291,91 KB27.08.2026

Die Haushaltssatzung wird hiermit veröffentlich; der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Dienstag, 14.01.2025 bis Mittwoch, 22.01.2025 zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Bad Säckingen – Stadtkämmerei (Zimmer 104) -, Rathausplatz 1, öffentlich aus.