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2. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2024/2025

Erstelldatum11.04.2025

Der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen hat am 17.03.2025 die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen.

2. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Bad Säckingen für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen am 17.03.2025 folgende Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen: Amtliche Bekanntmachung PDF-Dokument1,56 MB27.08.2026.