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Haushaltssatzung des Pfründ- und Spitalfonds

Erstelldatum22.12.2025

Der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen als Stiftungsrat für den Pfründ- und Spitalfonds hat am 01.12.2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen.

Haushaltssatzung des Pfründ- und Spitalfonds Bad Säckingen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von §§ 79 und 101 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 31 des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen als Stiftungsrat für den Pfründ- und Spitalfonds am 01.12.2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier PDF-Dokument2,07 MB27.08.2026