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Satzung der Stadt Bad Säckingen über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr

Erstelldatum26.02.2026

Der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen beschließt eine Satzung über den Zuschuss zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr.

Krankheitskosten-Zuschusssatzung

Der Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. S. 71) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes am 26.01.2026 eine Satzung über den Zuschuss zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung mit vollständigem Satzungstext finden Sie hier PDF-Dokument1,56 MB27.08.2026