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Aufhebung des Feuerverbots

Erstelldatum01.09.2026

Das Grillen an ausgewiesenen Feuerstellen ist wieder gestattet.

Aufhebung des Feuerverbots

Aufgrund des Niederschlags der vergangenen Tage und der sinkenden Temperaturen sinkt auch der Waldbrandgefahrenindex flächig auf die Stufe 3 und darunter. Angesichts des nahenden Herbstes hebt das Landratsamt Waldshut das Feuerverbot im Wald ab dem 1. September auf.

Das bedeutet, dass an ausgewiesenen Feuerstellen im Wald und in Waldnähe (100 Meter) das Grillen wieder erlaubt ist. Allerdings ist zu beachten, dass ein entzündetes Feuer vor dem Verlassen immer gelöscht werden muss. 

Bei starkem Wind ist es auch weiterhin verboten, ein Feuer zu machen.

Weiterhin strikt verboten sind wilde Feuerstellen. Auch das Rauchverbot im Wald gilt weiterhin bis zum 31. Oktober. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 2.500 Euro geahndet. 

Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass Waldarbeiterfeuer auch weiterhin eine Gefahr darstellen. Daher sollte das Reisig – falls unbedingt notwendig – frühestens im Spätherbst bei ausreichender Boden- und Luftfeuchtigkeit verbrannt werden. Sinnvollerweise verzichtet man ganz darauf. 

Bei Fragen in Sachen Wald können Sie sich immer an ihren zuständigen Förster wenden.