Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Säckingen
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

Zur Datenschutzerklärung

Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit allgemeinen, vom Land Baden-Württemberg breitgestellten Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Konkrete Antragsunterlagen bzw. Links zu Onlineanträgen der Stadt Bad Säckingen finden Sie hier.

Stromanbieter wechseln

Ihren Stromanbieter können Sie als Stromverbraucherin oder -verbraucher selbst wählen. Die Netzbetreiber halten nur noch das Monopol an den Stromnetzen, nicht mehr an der Stromlieferung.

Voraussetzungen

Sie haben einen bestehenden Vertrag mit einem Stromanbieter.

Verfahrensablauf

Um den Stromanbieter zu wechseln, müssen Sie den alten Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Dabei müssen Sie die mit dem bisherigen Versorger vereinbarten Kündigungsfristen beachten. Sie sollten den alten Vertrag nicht kündigen, bevor Sie einen neuen mit dem gewählten Stromanbieter abgeschlossen haben. Setzen Sie sich daher bereits im Vorfeld direkt mit dem Unternehmen in Verbindung, zu dem Sie wechseln möchten. In vielen Fällen bietet Ihnen der neue Stromanbieter an, die Formalitäten der Kündigung Ihres alten Vertrages in Ihrem Auftrag zu erledigen. Normalerweise können Sie mit ihm einen "All-inclusive-Vertrag" abschließen, der alle erforderlichen Leistungen enthält. Darunter kann auch eine Vollmacht sein, mit der Ihr neuer Stromlieferant folgende Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen kann:

  • Durchleitungsvertrag (Nutzung des Stromnetzes)
  • Anschlussnutzungsvertrag (Nutzung des Stromanschlusses in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus)

Der neue Vertrag sollte neben dem vereinbarten Preis und dem Lieferbeginn unter anderem auch Vertragsdauer und Kündigungsfristen enthalten.

Hinweis: Der örtliche Stromversorger hat im Rahmen der so genannten Grund- oder Ersatzversorgung eine allgemeine Versorgungspflicht. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall mit Strom versorgt werden, auch wenn es zu Verzögerungen bei der Lieferung durch das neue Unternehmen kommen sollte.

Fristen

Sie können den Stromversorger jederzeit wechseln. Sie müssen aber die Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags beachten. Sie können den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Es empfiehlt sich, früh vor dem geplanten Wechsel Kontakt mit dem gewählten Stromanbieter aufzunehmen.

Unterlagen

Vertragsformular

Formulare für den Vertrag erhalten Sie von Ihrem neuen Stromanbieter.

Kosten

keine

Sonstiges

Die Verbraucherzentrale gibt auf ihren Seiten Tipps zum Wechsel des Stromversorgers. Darüber hinaus berät Sie die Verbraucherzentrale auch persönlich bei der Wahl des für Sie günstigsten und besten Anbieters. Dieses Beratungsangebot ist kostenpflichtig.

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

  • § 20 EnWG Zugang zu den Energieversorgungsnetzen
  • § 20a EnWG Lieferantenwechsel

Zuständigkeit

Das Unternehmen, mit dem Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten.

Freigabevermerk

16.04.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg