Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen

Haben Sie im Ausland ein Kind adoptiert?

Sollte diese Adoption nur schwache Wirkungen haben, können Sie diese in Deutschland in eine Adoption mit starken Wirkungen umwandeln lassen.

Viele Staaten kennen nur die Adoption mit schwacher Wirkung.
Das bedeutet, dass

  • keine vollständige rechtliche Eingliederung des Adoptivkindes in die Adoptivfamilie vollzogen wird und
  • die rechtlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie nicht vollständig abgebrochen werden.

Außerdem erhält das Adoptivkind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutsche oder Deutscher ist.

Voraussetzungen

Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.

Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

  • dies dem Wohl des Kindes dient,
  • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das Eltern-Kind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
  • überwiegende Interessen der Ehefrau, des Ehemannes oder der Kinder der oder des Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen.

Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes.
Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann deutsche Staatsangehörige sind.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Das Gericht

  • prüft den Antrag und
  • beteiligt während des Verfahrens
    • die eingeschaltete Adoptionsvermittlungsstelle,
    • das örtlich zuständige Jugendamt und
    • die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.

Fristen

keine

Unterlagen

  • notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
  • ausländische Adoptionsentscheidung und -urkunde
  • die Zustimmungserklärungen der leiblichen Eltern in der Regel in notarieller Form
  • Sozialbericht des ausländischen Jugendamtes

In der Regel wird die zuständige Stelle noch weitere Unterlagen zu den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten anfordern. Legen Sie diese fristgerecht vor.

Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig,

  • durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
  • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

Die Höhe der Gerichts- und Notariatsgebühren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Sonstiges

Bitte nehmen Sie gegebenenfalls notarielle oder rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch.

Rechtsgrundlage

Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG):

  • § 3 Umwandlungsausspruch
  • § 6 Zuständigkeit und Verfahren

Zuständigkeit

  • für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe: das Amtsgericht Karlsruhe
  • für den Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart: das Amtsgericht Stuttgart

Vertiefende Informationen

Informationen zu den Adoptionswirkungen einer Auslandsadoption mit Länderliste finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.

Freigabevermerk

18.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg