Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

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  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Stadt Bad Säckingen
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Device Identifier
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit allgemeinen, vom Land Baden-Württemberg breitgestellten Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Konkrete Antragsunterlagen bzw. Links zu Onlineanträgen der Stadt Bad Säckingen finden Sie hier.

Wohnraumförderung - Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand beantragen

Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung beziehungsweise
  • altersgerechter Umbau von Mietwohnraum.

Hierfür stehen Ihnen zwei Förderlinien zur Auswahl:

  • Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
  • Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

In dieser Förderlinie werden keine neuen Miet- und Belegungsbindungen begründet.

Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.

Für einen bestimmten Zeitraum muss der geförderte Wohnraum als Mietwohnraum zur Verfügung stehen; währenddessen ist auch eine modernisierungsbedingte Erhöhung der Miete eingeschränkt.

Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Gefördert werden die oben genannten Vorhaben mit einer Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand.

Die Förderung erfolgt ausschließlich als Zuschussförderung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Sie wollen Ihren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierefrei gestalten
  • Die von Ihnen geplanten Maßnahmen erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beziehungsweise der entsprechenden DIN-Norm
  • Die erforderlichen EU-beihilferechtlichen Vorgaben (Verbot der Überkompensation) werden eingehalten

Besonderheiten bei der sozial orientierten Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Ihr Mietwohnraum wird aktuell oder wurde in der Vergangenheit bereits durch das Land mittels der Wohnungsbauförderung beziehungsweise Wohnraumförderung unterstützt.

Besonderheiten bei der sozialen Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Ist der Wohnraum bereits vermietet, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn dem Mieterhaushalt zum Zeitpunkt der Bindungsbegründung ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden könnte.

Verfahrensablauf

Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

  • Sie müssen die Förderung bei der L-Bank beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
  • Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder der E-Mail-Adresse mietwohnungsbau@l-bank.de auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

  • Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie dort oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.
  • Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen ebenfalls unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de vor allem auch bei Finanzierungsfragen.

Achtung: Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Stelle bestätigt wurde.

Fristen

Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.

Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie beispielsweise im Antragsvordruck auf der Homepage der L-Bank oder erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der L-Bank können Sie Widerspruch einlegen.

Zuständigkeit

Sozial orientierte Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - ohne Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Soziale Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand - unter Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes

Freigabevermerk

22.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg