Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - Erlaubnis für Tätigkeit beantragen

Es gibt drei unterschiedliche Erlaubnisse, die sich untereinander ausschließen:

  • Erlaubnis als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter
    Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter sind Sie bei Ihren Vermittlungen an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften vertraglich gebunden und vertreten deshalb die Interessen dieser Versicherungsunternehmen.
  • Erlaubnis als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler
    Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie Versicherungen ohne vertragliche Bindung an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften. Sie sollen neutral die Interessen der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden bei der Auswahl der für sie geeigneten Versicherung vertreten.
  • Erlaubnis als Versicherungsberaterin oder Versicherungsberater
    Als Versicherungsberaterin oder Versicherungsberater vermitteln Sie keine Versicherungen. Sie erhalten daher von den Versicherungsgesellschaften keine Vermittlungsprovision und sind auch sonst von diesen unabhängig. Sie entwickeln Konzepte für den kundenspezifisch richtigen Versicherungsschutz und die dafür geeigneten Versicherungsgesellschaften. Sie sind ausschließlich im Interesse der Kundinnen und Kunden tätig und werden nur von diesen bezahlt.

Ohne Erlaubnis dürfen Sie Versicherungen vor allem in folgenden Fällen vermitteln:

  • Die Vermittlung von und die Beratung über Versicherungen erfolgen geringfügig als Nebenerwerb ("Bagatellvermittlerin" oder "Bagatellvermittler").
  • Die Vermittlung und Beratung erfolgt nur als Ergänzung zu einer anderen Tätigkeit.
    Beispiel: Vermittlung von Haftpflichtversicherungen durch Autohändlerinnen und Autohändler. Diese Erleichterung gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur, wenn Sie eine Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler beantragen.

Hinweis: Sie müssen sich in das Vermittlerregister eintragen lassen.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

Sie müssen die allgemeinen ausländerrechtlichen Bestimmungen einhalten. Sofern bestimmte deutsche Ausbildungen zum Nachweis der Sachkunde ausreichen, gelten vergleichbare Nachweise aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als gleichwertig.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit.
    Als zuverlässig gilt regelmäßig nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurde:
    • Verbrechen
    • Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Erpressung
    • Betrug
    • Untreue
    • Geldwäsche
    • Urkundenfälschung
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
    Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn
    • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
    • mangels Masse abgewiesen wurde oder
    • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
    Derzeit gilt eine Mindestdeckungssumme von
    • 1.276.000 Euro für jeden Versicherungsfall und
    • 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde, möglich durch:
    • Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen. Ein Formular können Sie im Internet herunterladen. Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und alle Unterlagen vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.

Tipp: Sie können mit dem Antrag auf Erlaubnis als Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater auch gleichzeitig den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK eine Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

Vereinfachtes Verfahren für gebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler

Sie sind nur an eine Versicherungsgesellschaft gebunden oder im Auftrag mehrerer Versicherungsunternehmen tätig, deren Produkte aber nicht in Konkurrenz zueinander stehen? Dann können Sie sich über die jeweilige Versicherungsgesellschaft registrieren lassen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Haftung für Ihr Auftreten und Sie werden ohne Erlaubnisverfahren im Versicherungsvermittlerregister registriert.

Fristen

Sie dürfen erst mit der Tätigkeit beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
      • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
    • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Sachkundenachweis oder Nachweis bestimmter Berufsabschlüsse
    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen IHK, welche Berufsabschlüsse anerkannt werden.
  • Nachweis über das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
    Ein Muster zur Bestätigung einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen IHK oder, je nach Angebot der IHK, im Internet.

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige IHK weitere Dokumente anfordern.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere, Sachkundenachweise). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen einreichen.

Achtung: Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.

Kosten

für die Erteilung der Erlaubnis: Gebühren in unterschiedlicher Höhe je IHK, üblicherweise zwischen 200 und 300 Euro

Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

Bearbeitungsdauer

zwei bis zehn Tage, je nach Vollständigkeit der Unterlagen

Sonstiges

Für Inhaberinnen und Inhaber der Erlaubnis gelten folgende Pflichten:

  • Informationspflichten
    • Beim ersten Geschäftskontakt müssen Sie gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden bestimmte Angaben machen. Pflichtinformationen sind z.B.
      • Ihr Name und Ihre Anschrift,
      • ob Sie bestimmte Versicherungen vertreten (Versicherungsvertretung), oder
      • ob Sie Versicherungen vermitteln (Maklertätigkeit), oder
      • ob Sie über Versicherungen beraten (Versicherungsberatung)
    • Bestimmte Informationen müssen Sie an die zuständige IHK übermitteln (z.B. Änderung der im Vermittlerregister gespeicherten Daten).
  • Dokumentationspflichten

Zuständigkeit

die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr geplanter Gewerbebetrieb seinen Sitz hat

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.06.2019 freigegeben.