Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind.

Voraussetzungen

Sie müssen die fliegerischen Sachkunde des Veranstaltungsleiters durch geeignete Dokumente nachweisen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

Nach Eingang der Unterlagen hört das Regierungspräsidium Stuttgart die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie die Träger öffentlicher Belange an. Daher ist es zwingend notwendig, mit dem Antrag das beabsichtigte Flugprogramm vorzulegen. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ergeben sich aus den Stellungnahmen keine Bedenken und sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Genehmigung in Form eines schriftlichen Bescheides.

Fristen

  • mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Antrag mit dem vorläufig geplanten Flugprogramm
  • spätestens acht Tage vor Beginn der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.

Unterlagen

  • bei Antragstellung: geplantes Flugprogramm
  • Acht Tage vor der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.
  • maßstäbliche Karte des Geländes mit Eintragung
    • des Vorführraumes,
    • der Zuschauerlinie und
    • der Standorte der Rettungskräfte bzw. Feuerwehr
  • Sicherheitskonzept bzw. Notfallplan
  • Protokolle der Gespräche mit Feuerwehr bzw. Rettungskräfte
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • wenn Eintrittsgelder erhoben werden: Nachweis einer Bodenunfallversicherung
  • Nachweis über regelmäßiges Training der teilnehmenden Kunstflugpiloten und -pilotinnen
  • Vorlage des geplantes Kunstflugprogramm
  • wenn der Veranstalter nicht auch Flugplatzbetreiber ist: Einwilligung des Flugplatzbetreibers
  • bei sonstigen Geländen: Nachweis des Benutzungsrechts
  • wenn die Veranstaltung außerhalb eines Flugplatzes stattfindet:
    • Karte im Maßstab 1:25000 und
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
      In den Plan müssen Sie Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes sowie die Standorte der Rettungskräfte und des ärztlichen Personals sowie Parkplätze und die Absperrungen einzeichnen.
    • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
  • auf Anforderung der zuständigen Stelle : zusätzlich
    • besondere Flugbetriebsanweisung bezüglich der Veranstaltung
    • Luftfahrerscheine bzw. Kopie der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer
    • Vereinbarungen der Veranstalterin oder des Veranstalters mit
      • den Luftfahrerinnen und Luftfahrern beziehungsweise Luftfahrtunternehmen,
      • sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
      • den Haftpflicht- und Unfallversicherten

Kosten

Zwischen EUR 50,00 und 10.300, je nach Größe der Veranstaltung

Sonstiges

Keine Genehmigung brauchen Sie für Luftfahrtveranstaltungen mit Flugmodellen und nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten, wenn diese

  • einer Verkehrszulassungspflicht unterliegen und
  • keine Fluggäste befördern,
  • soweit sie im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen.

Rechtsgrundlage

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

  • § 16 (LuftVO) Luftraumordnung
  • § 20 (LuftVO) Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
  • § 21a (LuftVO) Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
  • § 37 (LuftVO) Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

  • § 24 Abs. 1

Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) (

  • §§ 73 ff Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen, was Sie bei der Planung von Veranstaltungen möglicherweise beachten müssen, finden Sie auf unseren Seiten zu folgenden Themen:

  • "Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)"
  • "Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (innerorts)"
  • "Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (außerorts)"

Freigabevermerk

08.11.2023Regierungspräsidium Stuttgart