Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Device Identifier
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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  • Web Inclusion GmbH
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Versorgungswerk der Psychotherapeuten - Mitgliedschaft anmelden

Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV) ist auch für Baden-Württemberg zuständig.

Sind Sie Pflichtmitglied in der für Sie zuständigen Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg geworden, sind Sie zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtet.

Als Mitglieder erhalten Sie und Ihre Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- beziehungsweise Waisenrente)
  • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehefrauen und Ehemänner
  • Erstattung von Beiträgen, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft vor Gewährung der Altersrente beenden
  • Überleitung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger

Hinweis: Darüber hinaus können Sie auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, um Ihre Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Als Mitglied des Versorgungswerks müssen Sie monatliche Regelpflichtbeiträge leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen, zum Beispiel wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Voraussetzungen

Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
    • Mitglied in der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg werden und
    • jünger als 63 Jahre sind.

Wenn Sie berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im PTV ausgeschlossen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Mitgliedschaft schriftlich oder online anmelden.

Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht zum Download bereit. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Auf der Internetseite der zuständigen Stelle können Sie die Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft online eintragen. Für den Login erhalten Sie per E-Mail einen Zugangscode.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt angeben.

Fristen

für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie aus dem Anmeldebogen, der dazugehörigen Ausfüllhilfe bzw. während des Onlineverfahrens

Hinweis: Es reicht, alle Unterlagen als Kopie beizulegen.

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag (fünf Zehntel des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung).
    Unter besonderen Voraussetzungen kann das Versorgungswerk einen ermäßigten Beitrag festsetzen.

Zuständigkeit

das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV)

Vertiefende Informationen

  • Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2019 freigegeben.