Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

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  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen

Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen. Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis neu erworben haben oder erwerben und zwar in der

  • Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus) ab dem 10. September 2008 oder
  • Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (LKW) ab dem 10. September 2009.

Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis schon davor erhalten, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").

Die Grundqualifikation besteht aus besonderen tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit).

Ihre Kenntnisse müssen Sie alle fünf Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuern.

Als Nachweis der Grundqualifikation erhalten Sie von Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise

  • Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
  • land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
  • Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibende, wenn sie Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung transportieren
    Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.
  • Leerfahrten, das heißt Fahren unbeladener Fahrzeuge ohne Güter oder Fahrgäste.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
  • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
  • Sie haben die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung abgeschlossen:
    • eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
    • den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte

Verfahrensablauf

Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Sie absolvieren die (dreijährige) Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" beziehungsweise zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb".
  2. Sie legen eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs ab. Sie besteht aus einer theoretischen Prüfung von 240 Minuten sowie einer praktischen Prüfung von 210 Minuten. Für den Erwerb der Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.
  3. Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen und anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen. Der Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte umfasst eine Dauer von 140 Stunden zu je 60 Minuten. Darin enthalten sind 10 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden können. Diese dauert 90 Minuten. Eine praktische Prüfung ist hier nicht erforderlich. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.

Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.

Tipp: Ein Muster der Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Diese stellt Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis aus.

Hinweis: Für folgende Fälle sind Schulungs- und Prüfungserleichterungen vorgesehen:

  • Sie haben schon eine Lkw-Fahrerlaubnis und wollen diese um die Fahrerlaubnis für die Personenbeförderung erweitern (oder umgekehrt).
  • Sie haben schon Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsordnungen für den Güterkraftverkehr oder für den Personenverkehr.

Fristen

-

Unterlagen

keine

Kosten

Bitte erfragen Sie die jeweiligen Gebührensätze bei der Führerscheinstelle:

+49 7751/86-2366

Sonstiges

-

Zuständigkeit

  • für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation: die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) Baden-Württemberg
  • für den Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation: Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • für die Eintragung in den Führerschein: die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle
    Führerscheinstelle ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Vertiefende Informationen

Ausführliche Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Nachweis der Weiterbildung".

Freigabevermerk

08.01.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg