Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Regelaltersrente beantragen

Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben:

  • Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
  • Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.

Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

  • Beitragszeiten, zum Beispiel:
    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch:
      • Monate, in denen Sie beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
      • Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
      • Freiwillige Beiträge
      • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre.
      • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
      • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
  • Ersatzzeiten: beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • Bei Ehescheidung: anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
  • Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Voraussetzungen

Sie haben:

  • die Regelaltersgrenze erreicht und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt und
  • den Rentenantrag gestellt.

Verfahrensablauf

Den Rentenantrag können Sie persönlich, online oder schriftlich stellen.

Wenn Sie den Bescheid in elektronischer Form erhalten wollen, müssen Sie zuvor eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Das können Sie über die Online-Dienste der DRV mit Registrierung vornehmen.

Persönlicher Rentenantrag:

  • Vereinbaren Sie mit der Rentenstelle (Rathaus) Ihres Wohnsitzes oder mit der DRV einen persönlichen Termin.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Sozialversicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen.
  • Je nach Verfügbarkeit freier Termine und der voraussichtlichen Beratungsdauer erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • Buchen Sie Ihren Wunschtermin. Per E-Mail erfahren Sie, was Sie zur Beratung benötigen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.
  • Bei Ihrem Termin wird Ihr Rentenantrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Ihr Rentenversicherungsträger prüft Ihren Rentenantrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail Ihren Rentenbescheid.

Online-Antrag:

  • Sie können Ihren Rentenantrag auch selbst online ausfüllen und absenden.
  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Klicken Sie auf der Seite oben rechts auf den Button „Online-Dienste“.
  • Füllen Sie die Fragen Ihres Antrages vollständig aus.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Fragen beantwortet haben, erscheint die Schaltfläche "Daten senden". Mit einem Klick darauf wird Ihr Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt.
  • Eine Zusammenfassung Ihrer Fragen und Antworten wird Ihnen abschließend als PDF-Dokument bereitgestellt.
    • Hinweis: Haben Sie einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Signaturkarte mit elektronischer Unterschriftsfunktion, ist das komplett über das Internet möglich. Ansonsten schicken Sie noch das Unterschriftenblatt per Post nach.
  • Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger bearbeitet Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail Ihren Rentenbescheid.

Schriftlicher Rentenantrag:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter.
    • Hinweis: Sie können das Antragsformular auch persönlich bei Auskunfts-­ und Beratungsstellen, in den Gemeinden oder Versicherungsämtern abholen.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie Ihren Rentenantrag per Post an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
  • Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft Ihren Rentenantrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail Ihren Rentenbescheid.

Fristen

Antragstellung: Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Unterlagen

  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch),
  • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner),
  • Nachweise über Berufsausbildungen,
  • Alle Versicherungsunterlagen für rentenrechtliche Zeiten, die noch fehlen (beispielsweise Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit).
  • Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle und
  • wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde.

Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen normale Kopien aus.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu 3 Monate

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

  • § 35 Regelaltersrente
  • § 235 Regelaltersrente

Zuständigkeit

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen beziehungsweise Versichertenberater der DRV

Freigabevermerk

01.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg