Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Mitgliedschaft anmelden

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg.

Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Sterbegeld für die Hinterbliebenen
  • Kapitalabfindung an hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall der Wiederverheiratung

Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren.

Die Mitglieder des Versorgungswerks müssen einen monatlichen Beitrag leisten, solange sie kein Altersruhegeld oder keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen.

Hinweis: Näheres zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Sie sind Mitglied einer Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg.

Für Sie ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk grundsätzlich verpflichtend.

Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nach der Satzung des Versorgungswerks ausgeschlossen, wenn Sie

  • erst nach Ihrem 62. Geburtstag Mitglied einer Rechtsanwaltskammer werden oder
  • berufsunfähig sind.

Auf Antrag können Sie von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk nach der Satzung des Versorgungswerks unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.

Hinweis: Näheres zu den Befreiungen von der Pflichtmitgliedschaft finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.

Patentanwälte mit Kanzleisitz in Baden-Württemberg können auf Antrag in das Versorgungswerk aufgenommen werden, wenn sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Zulassung zur Patentanwaltschaft stellen.

Verfahrensablauf

Sobald Sie Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg sind, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht. Es kommt dann in der Regel mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Sie müssen sich grundsätzlich nicht selbst vorher anmelden.

Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich gegebenenfalls auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem künftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.

Fristen

  • für einen möglichen Befreiungsantrag: Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen
  • für einen möglichen Ermäßigungsantrag: Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
  • Darüber hinaus sind in der Satzung des Versorgungswerks weitere Fristen geregelt.

Unterlagen

erhalten Sie vom Versorgungswerk.

Kosten

  • für die Anmeldung: Keine
  • für die Mitgliedschaft: Grundsätzlich monatliche Beiträge, solange kein Altersruhegeld oder keine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezogen werden.

Sonstiges

-

Rechtsgrundlage

Rechtsanwaltsversorgungsgesetz - RAVG

  • § 5 (RAVG) Pflichtmitgliedschaft
  • § 6 RAVG) Pflichtmitgliedschaft auf Antrag
  • §§ 7 - 9 (RAVG) Beginn, Beendigung und Weiterführung der Mitgliedschaft, Beiträge, Leistungen
  • § 17 (RAVG) Satzung

Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg

Zuständigkeit

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.

Vertiefende Informationen

  • Informationen zur Anmeldung bei einer Rechtsanwaltskammer

Freigabevermerk

06.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg