Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Einschulungsuntersuchung wahrnehmen

Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.

Sie gliedert sich in zwei Untersuchungsschritte.

Schritt 1 erfolgt für alle Kinder in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.

Schritt 2 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund.

Hinweis:

Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 von einer Schulärztin oder von einem Schularzt untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, entscheidet die Schulärztin oder der Schularzt, ob eine ärztliche Untersuchung in Schritt 2 notwendig ist. Darüber hinaus können auch die zuständige Schule oder Erzieherinnen und Erzieher eine Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt beantragen beziehungsweisevorschlagen.

Voraussetzungen

für Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung:

  • Sie und Ihr Kind haben in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz.
  • Ihr Kind ist bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres vier Jahre alt.

für Schritt 2 der Einschulungsuntersuchung:

  • Sie und Ihr Kind haben in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz.
  • Ihr Kind wird mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig oder wurde bereits zur Grundschule angemeldet.

Verfahrensablauf

Sie erhalten 23 bis 12 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung eine Einladung für Schritt 1, entweder mit der Post oder über die Kindertageseinrichtung.

Hinweis: Zusammen mit der Einladung erhalten Sie auch einen Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Er dient der Anamneseerhebung und der Anpassung der Untersuchung an individuelle Besonderheiten des Kindes. Außerdem erleichtert er die Beratung der Eltern und die Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

Achtung: Haben Sie kein Einladungsschreiben erhalten, müssen Sie sich persönlich an das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes wenden.

Die Untersuchung findet in der Regel durch eine medizinische Assistenz des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes statt, meist in den Räumen des Kindergartens. Sie sind eingeladen, an der Untersuchung teilzunehmen. Sollte bei Auffälligkeiten ergänzend eine anschließende ärztliche Untersuchung notwendig sein, müssen Sie teilnehmen.

Hinweis: Bei der Basisuntersuchung müssen Sie den Impfpass und eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen vorgelegen. Bei Kindern in einer Kindertageseinrichtung ist mit Ihrer Einwilligung auch die Entwicklungsbeobachtung durch die Erzieherin oder den Erzieher Bestandteil der Untersuchung.

Falls erforderlich, empfiehlt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine gezielte Förderung Ihres Kindes oder auch eine Vorstellung bei der Haus- oder Kinderärztin beziehungsweise dem Haus- oder Kinderarzt.

Schritt 2 erfolgt in der Regel im Jahr vor der Einschulung. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, so wird diese der individuellen Situation des Kindes angepasst. Sie findet in der Regel im Gesundheitsamt statt.

Fristen

  • Schritt 1: in der Regel 23 bis 12 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung
  • Schritt 2: im Jahr vor der termingerechten Einschulung

Unterlagen

  • Einladung zur Einschulungsuntersuchung
  • Einwilligungserklärung
  • Teilnahmekarte/ Untersuchungsheft für Kinder (gelbes U-Heft)
  • Impfausweis (Impfbuch)
  • (ausgefüllter Elternfragebogen - freiwillig)
  • (falls vorhanden: wichtige Arztberichte - freiwillig)

Kosten

keine

Zuständigkeit

die untere Gesundheitsbehörde, in deren Stadt- oder Landkreis Ihr Kind wohnt

Untere Gesundheitsbehörde ist

  • in den Landkreisen: das Landratsamt, Gesundheitsamt
  • in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn: die Stadtverwaltung, Gesundheitsamt

Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes auf deren Anforderung übergeben.

Freigabevermerk

25.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg