Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen

Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine vorübergehende Berufserlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:

  • Sie kann jederzeit widerrufen werden.
  • Sie gilt nicht für hoheitliche Tätigkeiten (zum Beispiel Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtstierärztliche Aufgaben).
  • Sie gilt nur für eine unselbständige Tätigkeit (zum Beispiel als Assistenz in einer Tierarztpraxis, als Angestellte oder Angestellter in einem Institut).
  • Sie hängt von der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ab.
  • Sie ist auf das jeweilige Arbeitsverhältnis beschränkt (bei einer Anstellung als Praxisassistent oder Praxisassistentin gilt die Erlaubnis nur für eine Tätigkeit in genannter Praxis).
  • Sie ist auf maximal vier Jahre beschränkt und kann nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Umständen verlängert werden.

Voraussetzungen

Die vorübergehende Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie

  • über einen Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis verfügen, der zur Ausübung des tierärztlichen Berufs berechtigt (Zeugnis über die tierärztliche Prüfung oder tierärztliches Diplom) und
  • eine Bestätigung Ihres zukünftigen Arbeitgebers vorlegen können (zum Beispiel Arbeitsvertrag).

Verfahrensablauf

Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
Das dafür notwendige Formular (PDF) steht Ihnen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Herunterladen zur Verfügung. Oder Sie erhalten dieses direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Sie müssen das vollständig ausgefüllte Antragsformular handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

Die vorübergehende Erlaubnis wird auf höchstens vier Jahre befristet.

Eine Verlängerung ist möglich. Das gilt, wenn Sie eine unmittelbar nach Erteilung der Erlaubnis begonnene Ausbildung zum Fachtierarzt innerhalb dieser vier Jahre unverschuldet nicht beenden konnten. Die Verlängerung ist für längstens drei Jahre möglich.

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs gemäß § 11 der Bundestierärzteordnung (BTO)
  • Kopien des Zeugnisses/Diploms über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung (Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des tierärztlichen Berufs berechtigt)
  • Kopie des Ausweises/Passes/Identitätsnachweises
  • gegebenenfalls Nachweis der Asylanerkennung oder Anerkennung der Volkszugehörigkeit
  • Lebenslauf: aktuell, kurz gefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs
  • Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierärztin oder Tierarzt (zum Beispiel Arbeitsvertrag)
  • Nachweis über Straffreiheit (polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als ein Monat) bzw. polizeiliches Führungszeugnis beziehungsweise entsprechende Bescheinigung (Certificate of Good Standing) aus dem Heimatland. Geben Sie beim Beantragen des Führungszeugnisses das Referat 35 des Regierungspräsidiums Stuttgart als Empfänger an.
  • ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs geeignet sind
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes der Wohnsitzgemeinde
  • Nachweis der Deutschkenntnisse aufgrund des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER)

Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie zum Beispiel in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Hinweis: Wenn die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die Übersetzungen sind in der Regel von einem vereidigten Urkundendolmetscher auszufertigen.

Kosten

Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: EUR 125,00

Bearbeitungsdauer

nach Eingang aller angeforderten Unterlagen: meistens ein Monat, höchstens drei bis vier Monate

Sonstiges

Die Berufserlaubnis ist an die Arbeitsstelle geknüpft. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Berufserlaubnis hinfällig. Sollten Sie die Arbeitsstelle wechseln, müssen Sie den neuen Arbeitsvertrag vorlegen und eine neue Berufserlaubnis beantragen.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen und Hinweise sowie die notwendigen Formulare finden Sie zum Herunterladen auf der Themenseite "Tierarzt" der Regierungspräsidien.

Freigabevermerk

20.03.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg