Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Ergänzungsschule - Betrieb anzeigen

Ergänzungsschulen bieten im Gegensatz zu Ersatzschulen Bildungsgänge und Abschlüsse an, die an öffentlichen Schulen nicht angeboten werden.

Sie ergänzen damit das öffentliche Schulwesen , z.B. Schulen zur Ausbildung im Bereich Wirtschaftskorrespondenz oder Schulen für Ergotherapie und Podologie.

Voraussetzungen

  • Der Unternehmer sowie die Vertretungsbefugten müssen persönlich zuverlässig sein.
  • Die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren (z.B. bauliche Voraussetzungen, Hygieneeinrichtungen) müssen eingehalten werden.

Verfahrensablauf

Den Betrieb einer Ergänzungsschule müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben über das Unternehmen - bei Einzelpersonen:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort
    • Staatsangehörigkeit
  • Angaben über das Unternehmen - bei Personengesellschaften:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort
    • Staatsangehörigkeit der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder
  • Angaben über das Unternehmen - bei juristischen Personen:
    • Name, Art und Sitz
    • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Personen
  • Bezeichnung der Schule
    Ergänzungsschulen dürfen keine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit einer Ersatzschule hervorrufen kann.
  • Ort, an dem die Schule errichtet werden soll
  • Lage des Schulgebäudes
  • Anzahl, Art und Größe der Unterrichtsräume
  • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort der Schulleitung und aller Lehrkräfte
  • Angaben über Lehrgegenstände, Lehrziel, Aufbau und Ausbildungsdauer
  • Bezeichnung der Unterrichtsfächer

Die Bestätigung der Anzeige erfolgt schriftlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Ergänzungsschule auch untersagt werden. Die zuständige Stelle kann bestimmten Personen eine Tätigkeit als Schulleiter oder Schulleiterin beziehungsweise als Lehrkraft an der Ergänzungsschule untersagen. Dies ist dann der Fall, wenn diese Personen für die Ausübung dieser Tätigkeit nicht geeignet erscheinen.

Die Fortführung einer Ergänzungsschule kann untersagt werden, wenn

  • die Schule nicht den Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren entspricht oder
  • der Unternehmer oder die vertretungsberechtigten Personen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Sollten nach erfolgter Bestätigung der Anzeige Änderungen eintreten, müssen Sie die zuständige Stelle davon unterrichten.

Fristen

Die Eröffnung einer Ergänzungsschule müssen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Unterrichtsbeginn anzeigen.

Unterlagen

  • Lebenslauf des Einzelunternehmers oder der Einzelunternehmerin
  • bei juristischen Personen: Lebenslauf aller geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder und Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
  • Lebenslauf und Personalbögen des Schulleiters oder der Schulleiterin und der Lehrkräfte
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags
      • bei Partnergesellschaften: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis über die Befähigung der Lehrkräfte zur Unterrichtserteilung
    Dieser Nachweis kann entfallen, wenn die Person als Schulleiter oder Schulleiterin beziehungsweise Lehrkraft an einer öffentlichen Schule unterrichtet.
  • Lehrplan
  • Erklärung darüber, in welcher Weise die gesundheitliche Überwachung der Lehrkräfte und der Schüler erfolgt

Im Einzelfall kann die genehmigende Behörde weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit zu treffen.

Hinweis: Das Führungszeugnis kann für Personen, die im Dienst einer Gemeinde, eines Landkreises, des Landes, des Bundes stehen entfallen. Das gilt auch für Personen, die bei einer Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts beschäftigt sind.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Daher sind für jeden davon ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig.

Kosten

EUR 150,00 - 1.000,00

Sonstiges

Ergänzungsschulen, die Prüfungen nach genehmigten Prüfungsvorschriften abhalten möchten, müssen staatlich anerkannt werden.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium (als obere Schulaufsichtsbehörde), in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat

Freigabevermerk

Stand: 06.05.2021
Verantwortlich: Kultusministerium, Sozialministerium Baden-Württemberg