Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Unternehmenskarte

Die Unternehmenskarte wird für Fahrzeuge benötigt, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Bis auf wenige Ausnahmen sind betroffen:

  • Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich des Fahrers – zu befördern.

Im Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts werden unter anderem fahrer- und unternehmensbezogene Daten sowie Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen / Pausen, andere Arbeitszeiten sowie gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten der Fahrer und gegebenenfalls Beifahrer erfasst und bis auf die Geschwindigkeit über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr gespeichert. Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und dient der Sperrung beziehungsweise Freigabe der im Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts hinterlegten fahrer- und unternehmensbezogenen Daten. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät gesteckt/eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen. Dadurch ist sichergestellt, dass andere Unternehmen nicht auf die Daten im Massenspeicher des Kontrollgeräts zugreifen können (Datenschutz). Die Unternehmenskarte ermöglicht das Anzeigen, Herunterladen und Ausdrucken der Daten, die im Massenspeicher unter dem jeweiligen Unternehmen hinterlegt sind.

Unternehmenskarten sind nicht personenbezogen. Sie werden an den Unternehmer selbst oder die nach dem Gesetz, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags zur Vertretung berufenen Personen übergeben. Ein Unternehmen kann mehrere Unternehmenskarten erhalten.

Der Unternehmer darf seinen Fahrern die Unternehmenskarte nicht aushändigen. Der Fahrer hätte dadurch unzulässigerweise die Möglichkeit, neben seinen eigenen Fahr- und Arbeitsdaten, die Daten anderer Fahrer des Unternehmens einzusehen beziehungsweise auf diese zuzugreifen (Datenschutz).

Voraussetzungen

Unternehmenskarten können Unternehmer beziehungsweise die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter beantragen und erhalten, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der europäischen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen oder Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Daten aus dem Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts herunterladen müssen.

Verfahrensablauf

Sie müssen das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Stelle einreichen.

Das Formular des TÜV Süd Service-Center beziehungsweise der DEKRA Automobil steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Fristen

Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

Unterlagen

Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:

  • Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers; bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person sowie einer für den Fahrzeugeinsatz verantwortlichen Person
  • gegebenenfalls Vertretungsvollmacht

Kosten

Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe bei den Antragsannahme- und Kartenausgabestellen des TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich ist.

Gebührenhöhe:

Bezugsort

Sie können sich an eine der beiden Stellen in Baden-Württemberg wenden, wenn auch Ihr Wohnort in Baden-Württemberg ist.

Sonstiges

Weitere Informationen zur Unternehmenskarte und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahr-Bundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

Zuständigkeit

Für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Unternehmenskarten / Kontrollgerätekarten:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 18.11.2011 freigegeben.