Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe - Zuwendungen für schulbegleitende Maßnahmen beantragen

Das Land unterstützt Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL).

Diese Maßnahmen ermöglichen und erleichtern

  • den Schülerinnen und Schülern die Integration in das deutsche Schulsystem und
  • das Einüben sozialen Verhaltens.

Gefördert werden Gruppen aus Schulkindern mit Migrationshintergrund und Schulkindern mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung aus:

  • Grundschulen
  • sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Bildungsgang Grundschule
  • den Klassenstufen 5 und 6 der
    • Werkreal-/ Hauptschulen,
    • Gemeinschaftsschulen,
    • sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen
    • sowie sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt bzw. dem Bildungsgang Lernen
  • Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 und Schülerinnen und Schüler anderer allgemein bildender Schulen (Realschulen, Gymnasien) können nur gefördert werden, wenn sie in einem Vorbereitungskurs bzw. in einer Vorbereitungsklasse aufgenommen oder Seiteneinsteiger sind. Seiteneinsteiger können für ein Jahr, ausnahmsweise für höchstens drei Jahre gefördert werden.

Die Zuwendungen können erhalten:

  • geeignete juristische Personen (z.B. Gemeinden, Kirchengemeinden, gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine)
  • geeignete Privatpersonen

Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Fördermaßnahme. Sie beträgt je Fördermaßnahme:

  • maximal 700 Euro für 54 bis 79 Zeitstunden
  • maximal 850 Euro für 80 bis 119 Zeitstunden
  • maximal 1.000 Euro bei mehr als 119 Zeitstunden
  • maximal 350 Euro für 27 bis 53 Zeitstunden für Fördergruppen,
    • die aufgrund der Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler nicht bis 30. November gebildet und beantragt werden können und
    • bei denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist

Voraussetzungen

  • Die Maßnahme
    • umfasst in der Regel mindestens 80 Zeitstunden und in Ausnahmefällen 54 Zeitstunden und
    • darf zehn Zeitstunden pro Woche mit höchstens drei Zeitstunden pro Tag nicht überschreiten.
  • Können Fördergruppen aufgrund der Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler nicht während der Regelantragsfrist (30. November) gebildet und beantragt werden, ist eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich. In diesem Fall sind Förderumfänge ab 27 Zeitstunden förderfähig.
  • Es dürfen nicht mehr als sieben Kinder die Gruppe besuchen.
  • Die Maßnahme muss
    • in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule beziehungsweise in deren Nähe stattfinden,
    • auf Deutsch durchgeführt werden und
    • auf den Bildungsplan und den speziellen Sprachförderbedarf der Schülerin beziehungsweise des Schülers abgestimmt sein. Eine entsprechende Bestätigung der Schule muss dem Antrag beigefügt werden.
  • Die Träger planen, organisieren und führen die Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Schule durch.

Verfahrensablauf

Als Träger müssen Sie die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. Nutzen Sie das im Internet zum Download bereit gestellte Formular.

Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.

Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus.

Abweichend davon zahlt die L-Bank die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in den Fällen aus, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist.

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank gegenüber nachweisen.

Fristen

ab dem Schuljahr 2022/2023

  • Antrag:
    • bis spätestens 30. November des Bewilligungszeitraums
    • in Fällen, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist: bis 1. März des Bewilligungszeitraums
  • Verwendungsnachweis:
    • bis zum 31. Januar des Jahres, das auf den Abschluss der Maßnahme folgt

Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Schuljahr. Das Schuljahr 2022/2023 dauert vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023.

Unterlagen

  • Anlage "Fördergruppe HSL" an der ….-Schule
  • Anlage "HSL-Bestätigung der Schule" über die enge Zusammenarbeit

Kosten

keine

Sonstiges

Die HSL-Hotline der L-Bank erreichen Sie unter

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Freigabevermerk

25.10.2022; Kultusministerium Baden-Württemberg