Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen

Mit der "Rente für besonders langjährig Versicherte" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.

Wenn Sie nach dem 01. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wenn Sie nach dem 01. Januar 1964 geboren wurden, können Sie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei Ihre Altersrente beziehen, sobald Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Bevor Sie Ihren Rentenantrag stellen, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.

Hinweis: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.

Voraussetzungen

Sie haben die:

  • Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt und
  • das für Sie maßgebliche Alter erreicht.

Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:

  • Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,
  • Ersatzzeiten,
  • Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung,
  • Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit,
  • Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Übergangsgeld,
  • Berücksichtigungszeiten wegen Pflege und Kindererziehung ,
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind,
  • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung sowie
  • Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für Beschäftigte, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen.

Nicht zur Wartezeit zählen:

  • Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Leistungsbezug ist durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt,
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt,
  • Kalendermonate, die durch Versorgungsausgleich oder Rentensplitting ermittelt wurden sowie
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe und Bürgergeld,
  • bestimmte Anrechnungszeiten (zum Beispiel wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs)

Verfahrensablauf

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Schriftlicher Rentenantrag:

  • Laden Sie die Antragsformulare zur Versichertenrente auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Rentenantrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder
    • in einer der örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen abgeben.

Rentenantrag per Online-Verfahren:

  • Besuchen Sie das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Melden Sie sich dort mit Ihrer Signaturkarte, Ihrem Personalausweis (bei aktiviertem elektronischem Identitätsnachweis) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel an.
  • Füllen Sie die Formulare aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.

Fristen

  • Beantragung der Altersrente: bis zu drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • Auszahlung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.

Hinweis: Beantragen Sie die Altersrente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Antragsstellung durch eine andere Person: Vollmacht oder Beschluss des Gerichts

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Antragsunterlagen erfolgt eine zeitnahe Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.

Sonstiges

Sie können Ihren Rentenantrag auch von einer Person Ihres Vertrauens stellen lassen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI):

  • § 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • § 236b Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Zuständigkeit

Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.

Diesen finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung oder telefonisch: 0800 1000-4800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 19:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 15:30 Uhr

Freigabevermerk

10.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg