Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Trinkwasser - Verunreinigungen melden

Wasserversorgungsunternehmen beziehungsweise Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen.
Es dürfen keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und die Vorschriften zum Betrieb der Wasserverteilung die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
Das gilt auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.

Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.

Das Wasserversorgungsunternehmen bzw. der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch eigene Untersuchungen.
Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung durchführen lassen.

Voraussetzungen

Sie stellen Verunreinigungen oder ungewöhnliche Veränderungen an Ihrem Trinkwasser fest.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht per Kontaktformular oder E-Mail, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:

  • das Wasserversorgungsunternehmen
  • den Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter) oder
  • das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
    Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
    • das Landratsamt oder,
    • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
    • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.

Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:

  • Farbe
  • Geschmack
  • Geruch
  • allgemeine Beschaffenheit (zum Beispiel Schaumbildung)

Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.

Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können bei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (zum Beispiel Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: keine

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.

Sonstiges

Wasser aus der Leitung hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Sie können es ohne Bedenken trinken. Beachten Sie dabei, dass das Wasser zuvor nicht mehr als etwa 4 Stunden in der Leitung „gestanden“ hatte. Vor allem morgens sollte man das Wasser etwas laufen lassen, bis es konstant kühl aus der Leitung kommt. Außerdem sollten Sie vorsorglich nur Kaltwasser trinken bzw. für die Zubereitung von Lebensmitteln verwenden und das Wasser bei Bedarf erhitzen, zum Beispiel mithilfe eines Wasserkochers. Bestimmte Stoffe, die aus dem Leitungsmaterial in das Wasser übergehen, finden sich vor allem im Warmwasser, nicht aber nennenswert im Kaltwasser.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

  • das örtliche Wasserversorgungsunternehmen oder
  • der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
  • das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Zuständiges Gesundheitsamt ist

  • das Landratsamt,
  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises

Vertiefende Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Haus- und Wohnungseigentümer eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser aus der Trinkwasserinstallation auf Legionellen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Thema "Trinkwasserüberwachung".

Eine List der in Baden-Württemberg für die Untersuchung von Trinkwasser zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Internet veröffentlicht .
Sie können eine Probe Ihres Trinkwassers bei einem dieser Labore (außer den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern) auch auf eigene Kosten untersuchen lassen.

Freigabevermerk

25.07.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz