Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.
Lehramtsprüfung ablegen
Wer sich für den Beruf der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers entscheidet, absolviert in der Regel ein Hochschulstudium und einen Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.
Voraussetzungen
Die Lehrerausbildung beginnt im Allgemeinen mit dem Studium an einer Pädagogischen Hochschule, Universität oder weiteren Hochschule. Diese erste Phase der Lehrerausbildung wird nach einem erfolgreich absolvierten Studium aus Bachelor- und Masterstudiengang mit einem Master of Education spezifisch für ein bestimmtes Lehramt abgeschlossen. In Fächern mit einem erhöhten Bedarf können auch Absolventinnen und Absolventen anderer geeigneter Masterstudiengänge zur zweiten Phase zugelassen werden.
Als zweite Phase folgt ein entsprechender Vorbereitungsdienst, an dessen Ende die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung steht.
Verfahrensablauf
- Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- Absolvieren der Prüfungsteile der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung:
- Schulrechtsprüfung
- Beurteilung der Unterrichtspraxis
- Dokumentation/Hausarbeit (bis einschließlich Vorbereitungsdienst 2023)
- Kolloquien, Schulleiterbeurteilung
- Bei erfolgreichem Abschluss: Erhalt des Zeugnisses.
Fristen
Die Fristen werden durch die Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt sowie durch Terminpläne geregelt.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen gehen aus den Regelungen der Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt hervor.
Erforderliche Unterlagen für die Durchführung der Prüfung (Formulare) werden durch die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts zur individuellen Bearbeitung und Einreichung zur Verfügung gestellt.
Kosten
Es entstehen keine gesonderten Kosten bei der Durchführung der Prüfung.
Bearbeitungsdauer
- Während des Absolvierens des Vorbereitungsdienstes je nach Anlass innerhalb von 18 Monaten
- Bei Nichtbestehen der Prüfung und Inanspruchnahme des Rechtsweges geschieht die Bearbeitung nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes. Die Dauer ist abhängig vom individuellen Einzelfall.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt.
Zuständigkeit
Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts bei den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen beziehungsweise die zentralen Prüfungsämter für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik bei den Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
16.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg