Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Rohrfernleitungsanlagen („Pipelines“) - Anerkennung als Prüfstelle beantragen

Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss

  • die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Rohrfernleitungsverordnung erfüllen und
  • die Anerkennung der Prüfstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die Prüfstelle kann aus einer

  • Sachverständigenorganisation oder
  • nach anderen Rechtsvorschriften zugelassenen Überwachungsstelle bestehen.

Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.

Voraussetzungen

Sie müssen die organisatorischen und fachlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 der Rohrfernleitungsverordnung und Anhang L der Technischen Regel für Rohrfernleitungen erfüllen und nachweisen.

Die Prüfstelle muss vor allem:

  • unabhängig sein (dies gilt besonders für das mit der Leitung und Durchführung der Prüfungen beauftragte Personal) und
  • über die für eine angemessene und unabhängige Aufgabenerfüllung erforderlichen Organisationsstruktur und
  • die notwendigen Mittel und Ausrüstung zur Prüfung von Rohrleitungen verfügen.

Für den Aufbau der Organisationsstruktur gilt:

  • sie muss über mindestens 5 Mitarbeitende (Sachverständige) verfügen,
  • sie muss eine ausreichende Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit des beauftragten Personals und die Möglichkeit der fachlichen Weiterbildung nachweisen,
  • sie muss die bei den Prüfungen gewonnene Erkenntnisse sammeln und auswerten sowie diese regelmäßig intern und an andere Prüfstellen weitergeben,
  • sie muss über eine angemessene und wirksame Qualitätssicherung mit regelmäßiger Auditierung verfügen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Anerkennung schriftlich stellen.
Unterschreiben Sie ihn handschriftlich oder versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) stellt Online-Antrag und Formulare auf ihrer Internetseite zu Verfügung.

Fristen

Die Anerkennung muss vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erfolgt sein.

Prüfstellen aus anderen EU-/EWR-Staaten müssen die Gleichwertigkeit der Anerkennung vor Aufnahme der Prüftätigkeiten nachweisen.

Unterlagen

  • Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-Dokumente bezogen auf Anhang L der TRFL),
  • Vorhandene Akkreditierungen und Anerkennungen,
  • Nachweise über die Unabhängigkeit der Prüfstelle,
  • Nachweise über die Verfügbarkeit der für die unabhängige Erfüllung der Aufgaben
    • erforderlichen Organisationsstrukturen
    • erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mitarbeiterliste mit zugeordneten Prüfbereichen nach § 5 RohrFLtgV und Anhang B zur TRFL)


  • Nachweise über die notwendigen Mittel und Ausrüstungen zur Prüfung von Rohrfernleitungen,
  • Nachweis über die Fachkunde und Erfahrung des zur Prüfung beauftragten Personals
    (Lebensläufe, Nachweise über berufliche Qualifikation, Tätigkeitsnachweise),
  • Nachweis über die persönliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit des zur Prüfung beauftragten Personals
    (bei Wohnsitz in D Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart O)
    (bei Wohnsitz im Ausland Vorlage von Dokumenten aus dem Heimatland der Person die nachweisen, dass die Anforderung an die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der Dienstleistung erfüllt sind),
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro,
  • Freistellungserklärung
    (Ein entsprechendes Formular können Sie bei der zuständigen Stelle anfordern.)

Kosten

Auskünfte zu den Kosten erhalten Sie bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag.

Sonstiges

In Baden-Württemberg gibt es weiträumig einige wenige, größtenteils erdgedeckte Rohrfernleitungen (Pipelines), in denen flüssige und gasförmige Stoffe transportiert werden.Dazu gehören große überregionale Leitungen der chemischen Industrie, der Mineralölwirtschaft und der Gaswirtschaft sowie werksüberschreitende Rohrfernleitungen zwischen Industriestandorten.

Die Genehmigung und Überwachung von Rohrfernleitungen ist Aufgabe der Regierungspräsidien. Rechtliche Grundlage sind das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Rohrfernleitungsverordnung des Bundes.Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Regel für Rohrfernleitungen, die vom Ausschuss für Rohrfernleitung (AfR) erarbeitet werden.

Rohrfernleitungen müssen regelmäßig von Prüfstellen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Prüfstelle ist jede Sachverständigenorganisation oder jede nach anderen Rechtsvorschriften zugelassene Überwachungsstelle, die auf Antrag als Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen anerkannt worden ist.

Rechtsgrundlage

Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV)

  • § 6 Absatz 2 Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen
  • § 9 Ausschuss für Rohrfernleitungen

Technischen Regel für Rohrfernleitungen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung (TRFL)

Zuständigkeit

Die Länder haben die Anerkennung von Prüfstellen nach § 6 Rohrfernleitungsverordnung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übertragen.

Richten Sie Ihren Antrag an folgende Anschrift:

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Rosenkavalierplatz 2
D-81925 München

Freigabevermerk

12.09.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg