Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz beantragen

Haben Sie eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung und möchten in der Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin arbeiten? Dann müssen Sie den Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse nachweisen.

Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zum medizinischen Fachangestellten, haben und beabsichtigen in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nuklearmedizin für die Anwendung am Menschen oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin zu arbeiten, benötigen Sie eine Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz. Die Person, der die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt werden soll, oder auch ihr Arbeitgeber kann die Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen. Mit dem Antrag sind alle notwendigen Nachweise vorzulegen.

Voraussetzungen

Die Person, der die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt werden soll,

  • verfügt über eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung,
  • hat an dem anerkannten Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Strahlentherapie, für die technische Mitwirkung in der Nuklearmedizin oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin erfolgreich teilgenommen und
  • (nur für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin) kann die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.

Verfahrensablauf

  • Wenn Ihnen alle notwendigen Nachweise zum Erwerb der Kenntnisse vorliegen, können Sie oder Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
  • Sie können die Beantragung der Bescheinigung des Erwerbs der Kenntnisse im Strahlenschutz online oder auch schriftlich erledigen. Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das passende pdf-Dokument.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Kenntnisse vorzulegen.
  • Die Behörde prüft die vorgelegten Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz zu.

Fristen

Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Unterlagen

  • Nachweise über eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an dem anerkannten Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Strahlentherapie, für die technische Mitwirkung in der Nuklearmedizin oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (nur für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin)

Kosten

abhängig vom Einzelfall zwischen 150 EUR und 1.000 EUR

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

  • § 74 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):

  • § 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

Zuständigkeit

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk

  • sich die Arbeitsstelle befindet oder
  • sich der Wohnort der Person befindet, der die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt werden soll (nur für den Fall, diese Person beantragt unabhängig von einem Arbeitgeber).

Freigabevermerk

31.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg