Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

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  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Stadt Bad Säckingen
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   
  • Web Inclusion GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
Leistungen des Pass- und Meldeamts sind nachmittags nur auf Terminbasis möglich! Bitte buchen Sie hier!

Terminbuchung

Zur Datenschutzerklärung

Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit allgemeinen, vom Land Baden-Württemberg breitgestellten Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Konkrete Antragsunterlagen bzw. Links zu Onlineanträgen der Stadt Bad Säckingen finden Sie hier.

Breitbandvorhaben – Fördermittel abrechnen

Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über ein originäres Landesförderprogramm und eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

Über die folgenden Onlineanträge können die durch die Bewilligungsstelle des Landes bewilligten Fördermittel abgerechnet werden.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Bewilligte Vorhaben sind Maßnahmen, die nach:

  • der Breitbandförderung des Landes (VwV Breitbandförderung 2015 und VwV Breitbandförderung 2019)
  • dem Weiße-Flecken-Förderprogramm des Bundes• dem Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes
  • der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes

gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Landes ergangen sind.

Allgemeine Voraussetzungen eines Mittelabrufs:

  • Gültiger Zuwendungsbescheid: Mittelabrufe können nur für bereits bewilligte Vorhaben gestellt werden.
  • Ein Mittelabruf von bis zu 90 Prozent der Zuwendung ist möglich, sofern in ausreichender Höhe zuwendungsfähige Ausgaben vorliegen. Die restlichen 10 Prozent der Zuwendung werden erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
  • Die ausgezahlten Mittel sind innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für den Zuwendungszweck zu verwenden.

Für den Mittelabruf in der originären Landesförderung gilt zusätzlich:

  • Bagatellgrenze: Die bewilligte Zuwendung muss mehr als 25.000 EUR und der durch den Mittelabruf beantragte Auszahlungsbetrag mindestens 10.000 Euro betragen.

Für den Mittelabruf / Verwendungsnachweis in der Bundesmitfinanzierung gilt zusätzlich:

  • Erst zahlt der Bund, dann das Land: Bevor ein Mittelabruf beim Land beantragt werden kann, muss zunächst die Mittelanforderung beim Bund eingereicht, von diesem geprüft und ausgezahlt worden sein. Gleiches gilt beim Verwendungsnachweis in der Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung. Auch hier muss zunächst der Verwendungsnachweis beim Bund eingereicht, von diesem geprüft und ausgezahlt worden sein.

Notwendige Anlagen: siehe „Erforderliche Unterlagen“

Verfahrensablauf

Originäre Landesförderung:

Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können mit kontinuierlichem Projektfortschritt beim Land eingereicht werden.
  • Dabei sind die Bagatellgrenzen zu beachten: Die bewilligte Zuwendung muss mehr als 25.000 Euro und der durch den Mittelabruf beantragte Auszahlungsbetrag mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (originäre Landesförderung: Mittelabruf). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (Anlage Abrechnung Landesförderung) als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 7.1 ANBest-K innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die Frist ist dem Zuwendungsbescheid bzw. letzten Änderungsbescheid des Landes zu entnehmen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (originäre Landesförderung: (Schluss-)Verwendungsnachweis). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die notwendigen Anlagen sind unter „Erforderliche Unterlagen“ zusammengefasst. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
  • - Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können beim Land eingereicht werden, sobald über den jeweiligen Auszahlungsantrag beim Bund entschieden wurde. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung des Bundes über die jeweilige Mittelanforderung, beim Land einen Mittelabruf entsprechend des Projektfortschrittes zu beantragen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (Bundesmitfinanzierung: Mittelabruf). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 6.1 ANBest-Gk innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die Frist ist dem Zuwendungsbescheid bzw. letzten Änderungsbescheid des Landes zu entnehmen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (Bundesmitfinanzierung: (Schluss-)Verwendungsnachweis). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Nachweis der Schlusszahlung des Bundes (Ergebnismitteilung oder Feststellungsbescheid des Bundes) sowie einem Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit. Gegebenenfalls gelten in Ihrem Fall ebenfalls die Vorgaben nach den GIS-NBest BW. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
  • Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Fristen

Regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.

Unterlagen

Originäre Landesförderung:

Mittelabruf:

  • Vollständige Anlage Abrechnung Landesförderung als PDF

Verwendungsnachweis:

  • Vollständige Anlage Abrechnung Landesförderung als PDF
  • Dokumentationsbescheinigung vom LGL- Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit (für Zuwendungsbescheide ab 11/2020 gilt das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit)
  • Für Zuwendungsbescheide ab 01.11.2019: Geodaten nach GIS-NBest BW

Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

Mittelabruf:

  • Auszahlungsschreiben und Zahlungsanweisung des Bundes

Verwendungsnachweis:

  • Ergebnismitteilung oder Feststellungsbescheid des Bundes
  • Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit
  • Gegebenenfalls Geodaten nach den GIS-NBest BW

Kosten

keine

Sonstiges

Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zuständigkeit

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Referat 43 Digitale Infrastruktur

Freigabevermerk

12.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg