Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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Palais Landenberg Rathaus
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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Erbschein beantragen

Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. Mit dem Erbschein ist amtlich beurkundet,

  • wer Erbin oder Erbe der verstorbenen Person ist und
  • welchen Umfang die Erbschaft hat.

Haben Sie nicht den gesamten Nachlass geerbt, erhalten Sie einen Teilerbschein über Ihre Erbschaft. Auf Antrag können Sie auch einen gemeinschaftlichen Erbschein erhalten.

Sind Sie in einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen als Erbin oder Erbe aufgeführt? Dann ist es häufig ausreichend, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift

  • der Verfügung von Todes wegen und
  • der Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen (Eröffnungsprotokoll)

als Nachweis Ihres Erbrechts vorlegen.

Voraussetzungen

Sie haben mindestens teilweise geerbt.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie den Erbschein bei der zuständigen Stelle.

Der Antrag muss enthalten:

  • genaue Bezeichnung des Erbanspruchs
  • Ihren Namen
  • Ihre Anschrift
  • Ihr Geburtsdatum
  • Todestag der Erblasserin oder des Erblassers
  • letzter gewöhnlicher Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit der Erblasserin oder des Erblassers
  • Mitteilung, ob ein Erbrechtstreit über den Nachlass anhängig ist
  • Mitteilung, dass die Erbschaft angenommen wurde
  • Falls Miterbinnen und Miterben Sie vom Erbe ausgeschlossen oder es geschmälert hätten, die aber durch Tod, Ausschlagung, Erbverzicht oder Erbunwürdigkeit weggefallen sind:
    • Name dieser Personen und
    • Angabe, in welcher Weise die Personen weggefallen sind

Als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe müssen Sie zusätzlich folgende Angaben machen:

  • Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Verwandtschaftsgrad) zur Erblasserin oder zum Erblasser
  • Höhe Ihres Erbanteils
  • ob und welche Personen vorhanden sind, die Ihr Erbrecht ausschließen oder schmälern könnten
  • ob Verfügungen von Todes wegen des Erblassers oder der Erblasserin vorhanden sind

Bei gewillkürter Erbfolge müssen Sie zusätzlich alle vorhandenen Verfügungen von Todes wegen vorlegen.

Hinweis: Wenn Sie einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, müssen Sie alle Erbinnen und Erben mit Ihren Erbteilen angeben. Zudem müssen Sie nachweisen, dass die Miterbinnen und Miterben die Erbschaft angenommen haben.

Neben dem Antrag ist meist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über die Richtigkeit bestimmter Angaben erforderlich. Die Versicherung müssen Sie entweder vor Gericht oder vor einer Notarin oder einem Notar abgeben.

Sie können sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Ihre Vertretung benötigt eine entsprechende Vollmacht.

Fristen

Bitte beachten Sie alle Fristen, die das Gericht setzt.

Unterlagen

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

wenn ein Testament oder Erbvertrag existiert:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originale noch nicht eröffneter privatschriftlicher Testamente
  • Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers

wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers
  • Nachweis des Verhältnisses, auf dem das Erbrecht beruht (zum Beispiel bei Verwandten Abschriften aus dem Geburtenregister; Eheregister), soweit diese Nachweise dem Nachlassgericht noch nicht vorliegen

Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

Für die Beurkundung der Versicherung an Eides statt und Erteilung des Erbscheins werden jeweils Gebühren erhoben, die sich im Einzelfall nach dem Wert des Nachlasses richten.

Hinweis: Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genaue Höhe der Kosten.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den letzten Wohnort der Erblasserin oder des Erblassers an.

Sonstiges

Bitte nehmen Sie im Einzelfall anwaltliche Beratung in Anspruch.

Zuständigkeit

das Nachlassgericht, in dessen Bezirk die oder der Verstorbene zuletzt ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 18.06.2024 freigegeben.