Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit allgemeinen, vom Land Baden-Württemberg breitgestellten Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Konkrete Antragsunterlagen bzw. Links zu Onlineanträgen der Stadt Bad Säckingen finden Sie hier.

Anfrage bei der Landesstelle für Bautechnik stellen

Sie haben eine Frage rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage.

Die Landesstelle für Bautechnik:

  • erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
  • erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
  • erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
  • klärt bautechnische Grundsatzfragen,
  • wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
  • begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
  • prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
  • ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.

Voraussetzungen

keine

Ablauf

  1. Füllen Sie die Onlineanfrage aus und laden Sie hilfreiche Dokumente hoch.

  2. Überprüfen Sie Ihre Angaben auf der letzten Seite des Online-Formulars "Zusammenfassung" und senden Sie Ihre Anfrage ab.

  3. Nach der Prüfung Ihrer Anfrage setzt sich die Landesstelle für Bautechnik mit Ihnen in Verbindung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Landesstelle für Bautechnik wird sich innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Erforderliche Unterlagen

  • wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne und so weiter.

Gebühren

Anfragen sind gebührenpflichtig und werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Bei geringem Aufwand, wie er bei mündlichen, einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskünften entsteht, kann auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden.

Hinweise

keine

Zuständigkeit

Die Landesstelle für Bautechnik (Regierungspräsidium Tübingen - Referat 27) für ganz Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO):

  • § 16a Abs. 2 Bauarten

  • § 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im EInzelfall

Gebäudeenenergiegesetz (GEG):

  • § 102 Befreiungen

  • § 103 Innovationsklausel

Landesgebührengesetz (LGebG)

Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung MLW – GebVO MLW)

Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung UM - GebVO UM)

Rechtsbehelf

kein

Vertiefende Informationen

Informationen der Landesstelle für Bautechnik

Freigabevermerk

16.12.2025 Regierungspräsidium Tübingen

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