Behörden-Dienstleistungen: ChangeMe

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Hier finden Sie einen Überblick über die Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden mit allgemeinen, vom Land Baden-Württemberg breitgestellten Erläuterungen zu den jeweiligen Verfahren und Zuständigkeiten.

Konkrete Antragsunterlagen bzw. Links zu Onlineanträgen der Stadt Bad Säckingen finden Sie hier.

Abfallentsorgernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.

Voraussetzungen

Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen.

Ablauf

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen".

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

Gebühren

Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen.

Hinweise

Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Zuständigkeit

SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH

Rechtsgrundlage

Nachweisverordnung (NachwV):

  • § 28 Absatz 1 Vergabe von Kennnummern

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

  • § 50 Nachweispflichten

Gebührenverordnung des Umweltministeriums (GebVO UM)

Rechtsbehelf

Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Informationen bei der Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen"

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

04.02.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

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