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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
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Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

 

Wenn Sie sich selbstständig machen, betreiben Sie entweder ein Gewerbe oder arbeiten in einem sogenannten freien Beruf. Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ist wichtig, da für die freien Berufe einige Besonderheiten gelten.

Für freie Berufe ist beispielsweise keine Gewerbeanmeldung bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erforderlich. Neben der Einkommensteuer und unter bestimmten Umständen auch der Umsatzsteuer müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen.

Zeigen Sie daher die geplante freiberufliche Tätigkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt an. Hierzu füllen Sie bitte den elektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus. Die elektronische Eingabehilfe unterstützt Sie beim Ausfüllen des Fragebogens.

Aufgrund der für Freiberufler geltenden Besonderheiten ist es für Sie wichtig, zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit feststellen zu lassen, dass Sie Freiberufler sind und keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Für diese Klärung ist das Finanzamt zuständig, bei dem Sie zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine förmliche Anerkennung der Freiberuflichkeit durch das Finanzamt, sondern um die Einstufung als Freiberufler im steuerrechtlichen Sinn. Diese Auskunft des Finanzamts ist unverbindlich. Eine verbindliche Festlegung der Finanzbehörden ist mit sehr hohen Anforderungen verbunden.

Hinweis: Bei der Beurteilung, ob eine künstlerische Tätigkeit freiberuflich und nicht gewerblich ausgeübt wird, kann in Zweifelsfällen die Anhörung eines Sachverständigen hilfreich sein. Für eine solche Begutachtung können Sie Kontakt mit dem Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) aufnehmen.

Als wesentliches Abgrenzungsmerkmal einer freiberuflichen gegenüber einer gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung. Sind Freiberufler aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig, führt auch die Mitwirkung von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften, die womöglich ihrerseits freiberuflich tätig sind, nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit.

Die leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit muss sich auf Ihre Gesamttätigkeit und nicht nur auf einen Teilaspekt der Berufspraxis erstrecken. Sie sind leitend tätig, wenn Sie die Grundzüge der Organisation und der Durchführung der Arbeit festlegen. Außerdem müssen Sie grundsätzliche Fragen zwingend nach festgelegten Grundzügen entscheiden und überwachen. Sie tragen die volle fachliche Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.

Es gibt auch die Möglichkeit, sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein. Zu diesen und anderen Fragen geben Ihnen Ihre Steuerberatung, Ihre Rechtsanwältin, Ihr Rechtsanwalt oder auch das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) nähere Auskünfte.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht mit einer freien Mitarbeit gleichzusetzen.

 

Rechtsgrundlage

 

Abgabenordnung

  • § 138 Absatz 1b in Verbindung mit Absatz 4
 

Freigabevermerk

 

23.02.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg