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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Palais Landenberg Rathaus
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Mobilitätsmanagement für Unternehmen

 

Mobilitätsmanagement untersucht und beeinflusst das Mobilitätsverhalten von Unternehmen und ihren Beschäftigten, um die Belastungen für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur zu senken und dabei Kosten zu verringern.

Dabei steht häufig die Mobilität der Beschäftigten im Mittelpunkt. Aber auch Kunden-, Dienst- und Lieferverkehre sowie der Güterverkehr können miteinbezogen werden.

Warum Mobilitätsmanagement?

Rund 6 Millionen Menschen pendeln in Baden-Württemberg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, mehr als die Hälfte davon über eine Entfernung von maximal zehn Kilometern oder weniger.
Doch dafür benutzen über 60 Prozent das eigene Auto, das Verkehrsmittel, das Umwelt, Klima und unsere Gesundheit am stärksten belastet.
Mobilitätsmanagement setzt Anreize, dieses Mobilitätsverhalten zu verändern.
Wenn beispielsweise der Pendlerverkehr auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes verlagert wird, dann ist das gut für den Klimaschutz, die Luftreinhaltung und hilft gegen Stau und Stress. Mobilitätsmanagement dient darüber hinaus - beispielsweise mit Anreizen zum Fahrradfahren - auch der Gesundheitsvorsorge.
Aus Arbeitgebersicht ergeben sich noch weitere Vorteile des Mobilitätsmanagements:
Es ist ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, trotz Stau oder Verkehrsbeschränkungen voll funktionsfähig zu sein.
Weniger Fehlzeiten bedeuten höhere Produktivität, mehr Umsatz und mehr Gewinn als die Konkurrenz. Ein positives Image zahlt sich außerdem bei Kundinnen und Kunden und im Wettbewerb um Fachkräfte aus.
Mobilitätsmanagement führt daher meistens zu Kostensenkungen, auch wenn diese nicht immer präzise in Euro zu messen sind.

Wie funktioniert Mobilitätsmanagement?

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Wer und was wird von woher mit welchem Verkehrsmittel zum Standort des Arbeitgebers bewegt?
Danach richten sich die Maßnahmen, die bestimmte Verkehrsmittel attraktiver machen oder unerwünschtes Mobilitätsverhalten unattraktiver machen.

Welche Maßnahmen gehören zum Mobilitätsmanagement?

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen. Welche Maßnahmen die größte Wirkung versprechen, kommt auf den Arbeitgeber, dessen Standort und Erreichbarkeit sowiedie Mobilitätsbedürfnisse der Beschäftigten an.
Gutes Mobilitätsmanagement ist deshalb Maßarbeit und kein Produkt „von der Stange“.
Zu den erprobten Maßnahmen zählen:

  • Job-Tickets: Sie verknüpfen Arbeitsgeberzuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit Mengenrabatten der Verkehrsunternehmen. Heraus kommt für die Beschäftigten eine günstige Zeitfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel.
  • Förderung des Radverkehrs: Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, ist auf kurzen Strecken schneller, arbeitet an seiner Fitness und ist seltener krank. Mit Pedelec oder E-Bike lassen sich Steigungen, Entfernungen und körperliche Leistungsunterschiede mittlerweile leicht überwinden. Mit sicheren und überdachten Abstellanlagen, Umkleideräumen mit Spinden und Duschen können Arbeitgeber das Radfahren für ihre Belegschaft mit überschaubaren Kosten wesentlich attraktiver machen.
  • Parkraumbewirtschaftung: Viele Arbeitgeberstellen ihren Beschäftigten Pkw-Stellplätze kostenlos zur Verfügung, obwohl sie für das Unternehmen keineswegs kostenlos sind. Damit erhalten die Autofahrerinnen und Autofahrer einen geldwerten Vorteil, den diejenigen, die das Rad oder den ÖPNV nutzen, nicht in Anspruch nehmen können. Kostentransparenz ist der Einstieg in eine nachhaltige Parkraumbewirtschaftung. Teilweise oder vollständige Entgeltpflicht lastet Kosten gerecht an und verhilft zu Einnahmen, die für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements genutzt werden können.
  • Ortsflexibles Arbeiten sowie Video- und Telefonkonferenzen: Wer von zuhause arbeitet, verursacht keinen Verkehr und keine Emissionen. Dies erspart nicht nur Fahrzeit, Stau und Stress, sondern wirkt sich auch positiv auf die bestehenden Pendlerströme aus, insbesondere in den meist überlasteten Stoßzeiten. Video- und Telefonkonferenzen können Geschäfts- oder Dienstreisen überflüssig machen.
  • Nachhaltiges Fuhrparkmanagement: Firmen- und Dienstwagen gelten häufig als Statussymbol. Dabei sind sie in erster Linie Verkehrsmittel. Wenn stärker auf Auslastung, Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß geachtet wird und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden, lassen sich Fuhrparks kostengünstiger und klimafreundlicher bewirtschaften.
  • Fahrgemeinschaften: Das Pendeln in einer Fahrgemeinschaft schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Mitfahrgelegenheiten erhöhen die Fahrzeugauslastung und verringern den CO2-Ausstoß durch weniger Autoverkehr auf den Straßen. Auch Parkplätze können dadurch eingespart bzw. effizienter bewirtschaftet werden.
  • Nachhaltiges Dienstreisemanagement bezieht bei Dienst- und Geschäftsreisen nicht nur Budget, Zeit und Bequemlichkeit, sondern auch die Schadstoffbilanz mit ein.

Steuerliche Vergünstigungen

Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren von Steuerbegünstigungen beziehungsweise -befreiungen für:

  • die Überlassung von Elektro- und Hybirdfahrzeugen sowie Pedelecs und E-Bikes,
  • die Bereitstellung von betrieblichem Ladestrom und
  • die Bezuschussung von Jobtickets.
 

Vertiefende Informationen

 

Informationen rund um das Thema betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr

 

Freigabevermerk

 

26.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg