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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Ablauf des Strafverfahrens

 

Wesentlicher Bestandteil des gerichtlichen Strafverfahrens ist die Gerichtsverhandlung.
Im Rahmen dieser Verhandlung klärt das Gericht die Schuld- und Straffrage.
Das Gericht setzt den Termin für die Hauptverhandlung fest.

An einer Hauptverhandlung vor einem Strafgericht nehmen grundsätzlich alle am Verfahren Beteiligten teil:

  • Angeklagter
  • Gericht
  • Staatsanwalt
  • (eventuell) Verteidiger
  • (eventuell) Nebenkläger
  • (eventuell) Psychosoziale Prozessbegleitung
  • (falls erforderlich) Dolmetscher
  • Protokollführer
  • geladene Zeugen und Sachverständige

Zur Eröffnung der Hauptverhandlung sind in der Regel alle Beteiligten anwesend. Nachdem die Anwesenheit aller Beteiligten festgestellt wurde, müssen die Zeugen den Saal verlassen, wenn sie nicht als Nebenkläger auftreten.

Die Hauptverhandlung beginnt mit der Befragung des Angeklagten zur Person durch das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage. Sodann erhält der Angeklagte die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Anschließend folgt die Beweisaufnahme, beispielsweise die Vernehmung von Zeugen.

Die Hauptverhandlung endet mit der Verkündung des Urteils. Im Rahmen des Urteils kann das Gericht auch über vermögensrechtliche Ansprüche entscheiden (Adhäsionsverfahren).

Kann dem Angeklagten nach Abschluss der Hauptverhandlung die Tat nicht nachgewiesen werden oder ist der Angeklagte nachweislich unschuldig, ergeht ein freisprechendes Urteil.

Wird dem Angeklagten die Tat nachgewiesen, kann das Gericht folgende Sanktionen verhängen:

  • Verwarnung mit Strafvorbehalt
  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe mit Bewährung
  • Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Jugendlichen (14-17 Jahre) oder einen Heranwachsenden (18-20 Jahre) kann das Gericht folgende Sanktionen verhängen:

  • Erziehungsmaßregeln (z.B. die Weisung, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen)
  • Zuchtmittel (z.B. die Auflage der Schadenswiedergutmachung oder Jugendarrest)
  • Jugendstrafe

In der Regel werden Sie als Opfer einer Straftat an der Verhandlung als Zeuge beteiligt sein.

Ob Ihnen hierfür ein Anwalt beigeordnet werden kann, entscheidet das Gericht. Einzelheiten erfahren Sie in der Leistung "Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten".

Unter Umständen kann Ihnen auch ein psychosozialer Prozessbegleiter oder eine -begleiterin beigeordnet werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, dass ein Beistand (z.B. ein Familienangehöriger) bei Ihrer Aussage anwesend ist. Auch Ihr Anwalt darf bei der Verhandlung anwesend sein.

Bei bestimmten Delikten können Sie sich der Klage auch als Nebenkläger anschließen.

Wenn Sie zum Termin geladen werden, müssen Sie in jedem Fall persönlich erscheinen. Ausbleiben dürfen Sie nur, wenn ein dringender Grund vorliegt (z.B. eine schwere Erkrankung). Diesen Grund müssen Sie dem Gericht frühestmöglich mitteilen. Das Gericht entscheidet dann, ob Sie fernbleiben dürfen oder nicht.

Als Verletzter eine Strafat können Sie bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht beantragen, dass sie Ihnen Folgendes mitteilen:

  • Zeit und Ort der Hauptverhandlung
  • die gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen
  • der Ausgang des Verfahrens

Wenn Sie die deutsche Sprache nicht sprechen, können Ihnen Zeit und Ort der Verhandlung auf Antrag in einer für Sie verständlichen Sprache mitgeteilt werden.

Wenn Sie daran ein berechtigtes Interesse haben, können Sie beantragen, dass Ihnen mitgeteilt wird, ob sich der Beschuldigte oder Verurteilte in Haft befindet oder ob ihm erstmals Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden.
Ihnen ist auf Antrag auch mitzuteilen, wenn dem Verurteilten erneut Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden, wenn Sie dafür ein berechtigtes Interesse darlegen oder dies ersichtlich ist und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Verurteilten am Ausschluss der Mitteilung vorliegt.

Ebenso wird Ihnen auf Ihren Antrag hin durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, ob sich die beschuldigte beziehungsweise verurteilte Person einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch Flucht entzogen hat und ob und welche Maßnahmen zu Ihrem Schutz deswegen getroffen wurden.

Hinweis: Die in vielen Gerichtsbezirken verfügbaren Zeugenbegleitungsstellen wie Bewährungshilfe Stuttgart e.V., aber auch Organisationen wie der Weiße Ring e.V. bieten "Zeugenbetreuungsprogramme" an. Das bedeutet, dass Sie von hierzu speziell geschulten Personen beispielsweise zu Gerichtsterminen begleitet werden und Beratungen in Anspruch nehmen können.
Sind Sie Opfer bestimmter schwerer Straftaten geworden, können Sie die Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters beantragen.

 

Vertiefende Informationen

 

Informationen für Opfer einer Straftat und einen Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens finden Sie unter zeugeninfo.de und auf dem Portal "polizei-beratung.de".

 

Freigabevermerk

 

27.08.2024 Justizministerium Baden-Württemberg