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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Web Inclusion GmbH
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Palais Landenberg Rathaus
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Angebotserstellung

 

Wenn Sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, müssen Sie darauf achten, dass Sie die vorgeschriebene Form einhalten. Die Formvorschriften sind in der Regel in den Ausschreibungsunterlagen enthalten - es gelten in jedem Fall die rechtlichen Grundlagen.

Bei der Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen dürfen Sie keine Änderungen und Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen vornehmen. Dies ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.

Achtung: Sogar das Anführen der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann gegebenenfalls den Ausschlag geben, das von Ihnen erstellte Angebot abzulehnen.

Ihr Angebot muss die von dem öffentlichen Auftraggeber erwünschte Leistung enthalten. Wenn Nebenangebote und Änderungsvorschläge ausgeschlossen worden sind, können sie nicht berücksichtigt werden. Andernfalls sind Nebenangebote auf einer gesonderten Anlage zu erstellen, als solche deutlich zu kennzeichnen, aussagekräftig zu formulieren und zu unterschreiben.

Proben und Muster zu Angeboten müssen Sie einreichen, sofern dies in der Ausschreibung gefordert wird. Diese müssen Sie deutlich kennzeichnen. Falls für einen angebotenen Gegenstand gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Urheberrechte bestehen, das heißt, wenn der angebotene Gegenstand beispielsweise als Marke, Patent oder Gebrauchsmuster eingetragen ist, müssen Sie dies gegebenenfalls auch angeben.

Sie müssen alle Preise auflisten, sodass sich der öffentliche Auftraggeber schnell einen Überblick über die von Ihnen kalkulierten Kosten machen kann.

Hinweis: Gemeinschaftliche Bieter und Arbeitsgemeinschaften müssen jeweils die Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter für den Vertragsabschluss benennen.

Der öffentliche Auftraggeber kann beispielsweise auch die Bestätigung Ihrer Bonität durch die Hausbank oder die Aufnahme einer Bürgschaft für den jeweiligen Auftrag verlangen. Beachten Sie in diesem Fall, dass ein Ansuchen auf eine Bürgschaft bei der Hausbank eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, die Sie bei der Erstellung Ihres Angebots mitberücksichtigen sollten.

Das Angebot muss vollständig und unterschrieben sein sowie die in den Unterlagen geforderten Erklärungen und Angaben vollständig enthalten.

Grundsätzlich erhalten Sie für die Ausarbeitung von Bewerbungs- oder Angebotsunterlagen keine Kosten erstattet.

Achtung: Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist beim öffentlichen Auftraggeber eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen, Änderungen oder ggf. die Rücknahme des Angebots.

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Sie können das Angebot in dieser Zeit nicht ändern oder zurückziehen.

Seit dem Jahr 2020 sind Angebote im Rahmen der eVergabe elektronisch abzugeben. Als Ersatz für die Unterschrift müssen Sie dann Ihr Angebot elektronisch signieren.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

  
  • 17.10.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg