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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Palais Landenberg Rathaus
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Gesundheit und Beruf

 

Es gibt es eine Reihe von Gesetzen zum Arbeitsschutz, um gesundheitlichen Problemen in der Arbeitswelt vorzubeugen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend zu schützen. Über die Regelungen und Verbote informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Trotz der Maßnahmen zum Arbeitsschutz können durch eine berufliche Tätigkeit auch Krankheiten entstehen beziehungsweise gefördert werde, z. B. bestimmte Krebsarten durch eine Tätigkeit mit Asbest. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheiten anerkannt werden, wodurch Ihnen bestimmte Leistungen aus der Unfallversicherung zustehen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sind gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung kommt für Behandlungskosten auf, wenn Ihnen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ein Unfall passiert. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten so weit wie möglich wiederherzustellen.

Für Ihre Anmeldung zur Unfallversicherung ist Ihr Arbeitgeber zuständig, der auch alleine die Beiträge bezahlt.

Betriebsärztin oder Betriebsarzt

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten den Arbeitgeber zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Einhaltung und Umsetzung des Arbeitsschutzes. Sie decken Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen auf und leiten präventive Maßnahmen ab. Bei gefährlichen oder krankheitsschädlichen Tätigkeiten müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten zu lassen.

Der Arbeitgeber muss Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte schriftlich bestellen und ihnen die Aufgaben übertragen. Diese sind entweder Angestellte des Unternehmens oder externe Ärztinnen und Ärzte. In großen Betrieben kann auch eine eigene betriebsärztliche Abteilung eingerichtet werden, in der mehrere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gleichzeitig tätig sein können. Viele Betriebe werden von arbeitsmedizinischen Diensten betreut, die die Aufgaben einer Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes übernehmen.

Hinweis: Zur Betriebsärztin oder zum Betriebsarzt können nur Ärztinnen oder Ärzte bestellt werden, die eine entsprechende Facharztausbildung für Arbeitsmedizin absolviert haben oder berechtigt sind, die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber zusammen mit der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt bei der Einhaltung und Umsetzung des Arbeitsschutzes. Sie befasst sich mit der Sicherheit der Betriebsanlagen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel und der sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt regelmäßige Begehungen durch, informiert die Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und wirkt bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mit. Damit sollen Gesundheitsgefahren im Unternehmen verringert beziehungsweise Unfälle und Berufskrankheiten möglichst verhindert werden.

Der Arbeitgeber muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ingenieurin oder Ingenieur, Technikerin oder Techniker oder Meisterin oder Meister) schriftlich bestellen und ihr die Aufgaben übertragen. Sie kann im Unternehmen beschäftigt sein oder einem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst angehören.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind vom Arbeitgeber bestellte Personen, die ihn bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Sie besitzen ein Grundlagenwissen zum Thema Arbeitsschutz und erkennen in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren. Sie wirken durch ihre Vorbildfunktion auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hin. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ehrenamtlich tätig und ersetzen nicht die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin bzw. eines Betriebsarztes.

 

Freigabevermerk

  
  • 05.12.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg