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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Palais Landenberg Rathaus
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Entgeltliche Übertragung - eigene Altersvorsorge

 

Prüfen Sie, ob Sie mit der Übertragung des Unternehmens tatsächlich Ihren Ruhestand finanzieren können.

Überlegen Sie, welche Form der Gegenleistung für Sie am günstigsten ist, ohne dass die Liquidität des Unternehmens zu sehr eingeschränkt wird.

Die wichtigsten Formen sind:

Verkauf gegen Einmalzahlung

Sie erhalten den Kaufpreis sofort in einem Betrag und sind nicht mehr vom weiteren wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens abhängig. Sie können den Betrag zum Beispiel verzinst anlegen und selbst entscheiden, ob Sie nur den Erlös oder nur die Zinsen verbrauchen oder ob eine Mischform sinnvoll ist.

Tipp: Berechnen Sie bei diesem Modell Ihre monatlich anfallenden Zinsen aus der Einmalzahlung. Damit können Sie kalkulieren, ob Sie Ihren gewohnten Lebensstil aufrechterhalten können.

Verkauf gegen Kaufpreisraten

Sie gestatten Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger, den Kaufpreis nach und nach zu bezahlen. Im Grunde geben Sie ihm einen Kredit, der verzinst werden kann.

Tipp: Sie sollten im Kaufvertrag eine Wertsicherungsklausel aufnehmen, um die Raten an die Lebenshaltungskosten anzupassen (Lebenshaltungskostenindex). Das ist bei Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren gesetzlich erlaubt (das heißt, wenn das Unternehmen frühestens nach zehn Jahren abbezahlt ist).

Verkauf gegen Renten

Bei der Rentenzahlung gibt es Leib- und Zeitrenten. Die Leibrente erlischt mit dem Tod der Nutznießerin oder des Nutznießers. Bei der Zeitrente legen Sie einen Endzeitpunkt für die Rentenzahlung fest. Sie erhalten die Renten in gleichen Abständen und in gleicher Höhe gezahlt.

Tipp: Für den Fall Ihres frühzeitigen Todes können Sie mit Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger vereinbaren, dass die Rentenzahlung an Ihre Erbinnen und Erben übergeht oder die Restsumme fällig wird.

Verkauf gegen dauernde Last

Eine dauernde Last ist eine wiederkehrende Zahlung über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren. Die Zahlungen erfolgen regelmäßig, aber nicht in gleicher Höhe.

Tipp: Dieses Modell hat für Nachfolgerinnen oder Nachfolger den Vorteil, dass die Zahlungen sich nach ihrer wirtschaftlichen Situation und der des Unternehmens richten. Als Übergeberin oder Übergeber sind Sie mit dieser Form des Verkaufs auf das unternehmerische Geschick Ihrer Nachfolgerin oder Ihres Nachfolgers angewiesen. Sichern Sie die Forderung (dauernde Last) daher ab, z.B. durch einen Eigentumsvorbehalt oder eine Bankbürgschaft.

Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt

Auch in diesem Fall hängt Ihre Altersvorsorge von der Ertragskraft des Unternehmens ab. Beim Nießbrauchsvorbehalt kann die neue Geschäftsführung jedoch ihre Vergütung oder einen Teil davon vor Berechnung des Gewinns abziehen.

Pacht

Eine der häufigsten Regelungen ist die vorhergehende Verpachtung des eigenen Unternehmens an mögliche Nachfolgerinnen oder Nachfolger. Pachtverträge können Sie über bestimmte Zeiträume abschließen und mit Zusätzen versehen, z.B. mit einer Umsatzbeteiligung des "Noch-Eigentümers".

Tipp: Die Höhe der Pacht sollte sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes orientieren. Überzogene Pachtforderungen können zur Zahlungsunfähigkeit Ihres Betriebes führen.

 

Freigabevermerk

 

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg