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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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BITE Bewerbemanagementsystem
Die Bewerbermanagement Software von BITE unterstützt Unternehmen umfangreich und zielführend während des kompletten Recruiting-Prozesses.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm, Deutschland, Tel: +49 (0)731/141150-0, E-Mail: info@b-ite.de
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Das Bewerbemanagementsystem von der BITE GmbH erhebt mithilfe von Cookies folgende Daten:

  • pk_id: Generiert eine zufällige Session-ID, um den Nutzer bei einem erneuten Seitenaufruf wiederzuerkennen.
  • pk_ref: Wird verwendet, um festzustellen, von welcher Herkunftswebsite (Referrer) der User gekommen ist, um auf unsere Website zuzugreifen.
  • pk_ses: Wird genutzt, um Seitenabrufe des Besuchers während der Sitzung nachzuverfolgen
  • bjp: Für Darstellung/Anzeige des Bewerbungs-Formulars.
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Palais Landenberg Rathaus
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Testament

 

Möchten Sie sicher gehen, dass im Falle Ihres Todes diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen, sollten Sie sich überlegen, ein Testament zu hinterlassen. Nur durch die Errichtung eines Testaments kann gewährleistet werden, dass die Vermögensnachfolge Ihren Wünschen entspricht. Außerdem verschafft es den Erben Klarheit und erspart diesen vielleicht den Klageweg.

Ehe- und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben zudem die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.

Falls Sie kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Hinweis: Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten praktische Vorkehrungen zu treffen und z.B. eine "Vorsorgevollmacht" oder eine "Kontovollmacht über den Tod hinaus" aufzusetzen. Mit einer "Vorsorgevollmacht" können Sie eine andere Person bestimmen, die in einer Notsituation alle oder bestimmte Entscheidungen für Sie trifft. Durch eine "Kontovollmacht über den Tod hinaus" können Ihre Erben bis zur Erteilung eines Erbscheins die ersten anfallenden Kosten begleichen.

In folgenden Fällen sollten Sie in jedem Fall ein Testament errichten:

  • Sie möchten die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens regeln.
  • Sie vererben größere Werte.
  • Sie möchten eine vertraute Person als Alleinerben einsetzen.
  • Sie möchten Personen bedenken, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören, oder die Höhe der Erbteile abweichend von der gesetzlichen Regelung festlegen.

Haben Sie ein Testament geschrieben, können Sie es jederzeit ändern oder durch eine neue Verfügung von Todes wegen widerrufen. Es genügt auch, die Testamentsurkunde zu vernichten. Ein neues Testament setzt ein älteres außer Kraft, soweit das spätere mit dem früheren in Widerspruch steht. Ein öffentliches Testament müssen Sie zuvor aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen kein Testament aufsetzen. Im Alter von 16 bis 18 Jahren können Jugendliche lediglich ein öffentliches Testament errichten.

Hinweis: Erbrechtliche Gestaltungen können sehr komplex sein. Es ist zu empfehlen, sich wegen der konkreten erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, einen Notar oder eine Notarin beraten zu lassen.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.